FAQ

Die Zahlung des Arbeitsentgelts ist die Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers und die Gegenleistung zur Arbeitspflicht des Arbeitnehmers. Gerade bei unterschiedlicher Bezahlung, z.B. aufgrund Stundenlohns oder aufgrund von Zulagen, ergeben sich bei manchmal Schwierigkeiten. Oft unterliegt sie der freien Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ein konkreter Anspruch auf eine bestimmte Höhe kann sich aber auch aus Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Gesamtzusage, betrieblicher Übung oder dem Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben.

Wenn es Probleme mit der Berechnung des Arbeitsentgeltes (Lohn) kommt, wenn z.B. Tantieme oder Provisionen nicht oder nicht korrekt abgerechnet werden, sollten Sie sich professioneller Hilfe bedienen.

Nutzen Sie unser Online-Angebot oder kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung.

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