Die legale „Leiharbeit“ regelt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Ziel ist es, die illegalen Formen der Leiharbeit zu bekämpfen. Hierzu wird ein Dreiecksverhältnis gebildet: zwischen einem Arbeitgeber, bei dem ein Arbeitnehmer angestellt ist (Verleiher), einem Arbeitgeber, bei dem die tatsächliche Arbeit geleistet wird (Entleiher) und dem tatsächlich arbeitenden Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer).
In Leiharbeitsverhältnissen können viele rechtliche Fehler gemacht werden – insofern sollte, wenn es zu Problemen kommt, ein Fachmann drüber schauen.