Das Gesetz soll Benachteiligungen von Beschäftigten aus Gründen
- der Rasse
- der ethnischen Herkunft
- des Geschlechts
- der Religion oder Weltanschauung
- der Behinderung
- des Alters
- der sexuellen Identität
verhindert oder beseitigen. Das Gesetz unterscheidet ferner zwischen unmittelbarer und mittelbarer Benachteiligung. Ferner erläutert es die Begriffe Belästigung und sexuelle Belästigung. Es regelt die Aufgaben von Arbeitgeber aber auch von Mitbestimmungsorganen, wie ein diskriminierungsfreies Umfeld zu schaffen ist.
Diskriminierungen können schon mit dem Einstellungsverfahren beginnen, sie können während des Arbeitsverhältnisses auftreten oder (nicht ausgesprochener) Grund einer Kündigung sein. Diskriminierungserfahrungen sind hart und bedürfen einer umsichtigen und sachkundigen Begleitung.