FAQ

Die Furcht vieler Menschen ist der Erhalt einer Abmahnung. Sie wird als Vorstufe einer Kündigung gesehen – was auch grundsätzlich richtig ist. Die Abmahnung ist aber auch mehr. Sie soll Arbeitnehmer*innen auf einen Vertragsverstoß hinweisen, diesen Vertragsverstoß dokumentieren und davor warnen, sollte es zu einer Wiederholung kommen, mit einer Konsequenz (z.B. einer Kündigung) zu rechnen ist.

Abmahnungen können Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen aussprechen, wobei der arbeitsgeberseitige Ausspruch eine größere Wirkung entfaltet.

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