Wie gründe ich einen Betriebsrat?
Eine Schritt-für-Schritt-AnleitungZu unseren Kernkompetenzen gehört die Beratung von Betriebsräten. Daher werden wir auch immer wieder gefragt, wie ein Betriebsrat gegründet werden kann. Hier wollen wir in einer Schritt-für -Schritt Anleitung erläutern, dass die Gründung nicht schwierig ist.
1. Voraussetzungen für einen Betriebsrat prüfen
Bevor Sie mit der Gründung eines Betriebsrats beginnen, sollten Sie sicherstellen, dass die grundlegenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Mindestanzahl an Mitarbeitern: Ein Betriebsrat kann in Betrieben mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern gegründet werden, von denen drei wählbar sind.
- Privater Arbeitgeber: Die Gründung eines Betriebsrats ist nur in privaten Unternehmen möglich. In der öffentlichen Verwaltung gibt es stattdessen Personalräte.
- Kein bestehender Betriebsrat: Es darf noch keinen bestehenden Betriebsrat im Betrieb geben.
2. Initiativgruppe bilden und absichern
Der erste praktische Schritt ist die Bildung einer Initiativgruppe. Diese Gruppe besteht aus engagierten Mitarbeitern, die das Interesse an der Gründung eines Betriebsrats wecken und die Belegschaft über die Vorteile und rechtlichen Grundlagen informieren. Wenn sich drei Mitarbeiter gefunden haben, die einen Betriebsrat gründen wollen – und befürchten, dass der Arbeitgeber das verhindern möchte, gibt § 15 Abs. 3b KSchG einen besonderen Kündigungsschutz. Der Wille zur Gründung eines Betriebsrats muss lediglich durch ein Ortsgericht oder Notar beglaubigt werden.
3. Betriebsversammlung einberufen
Die Initiativgruppe lädt zur Betriebsversammlung ein, auf der die Wahl eines Wahlvorstands beschlossen wird. Diese Versammlung dient dazu, die Belegschaft über den weiteren Ablauf zu informieren und den Wahlvorstand zu wählen
4. Wahlvorstand wählen
Auf der Betriebsversammlung wird der Wahlvorstand gewählt. Der Wahlvorstand ist für die Organisation und Durchführung der Betriebsratswahl zuständig.
5. Wahl des Betriebsrats vorbereiten
Der Wahlvorstand bereitet die Betriebsratswahl vor, indem er:
- Wählerliste aufstellt: Alle wahlberechtigten Mitarbeiter werden in eine Liste aufgenommen.
- Wahlvorschläge sammelt: Kandidaten für den Betriebsrat können sich aufstellen lassen.
- Wahltermin festlegt: Ein Termin für die Wahl wird festgelegt und bekanntgegeben.
6. Betriebsratswahl durchführen
Die Betriebsratswahl findet in geheimer und direkter Abstimmung statt. Alle wahlberechtigten Mitarbeiter können ihre Stimme abgeben. Nach der Wahl werden die Stimmen ausgezählt und das Ergebnis bekanntgegeben.
7. Konstituierende Sitzung des Betriebsrats
Nach der Wahl tritt der neu gewählte Betriebsrat zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. In dieser Sitzung werden die internen Strukturen und Aufgaben verteilt, und der Betriebsrat nimmt seine Arbeit auf
Rechtliche Aspekte im Detail
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bildet die rechtliche Grundlage für die Gründung und Arbeit von Betriebsräten in Deutschland. Es regelt unter anderem:
- Wahlberechtigung: Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, einschließlich Auszubildender, Teilzeitkräfte, befristet Beschäftigter, Minijobber und Werkstudenten.
- Wählbarkeit: Wählbar sind alle wahlberechtigten Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens sechs Monate dem Betrieb angehören.
- Wahlverfahren: Das BetrVG sieht ein vereinfachtes Wahlverfahren für kleinere Betriebe mit bis zu 100 Wahlberechtigten vor. Bei einer Beschäftigtenzahl von 101 bis 200 kann das vereinfachte Wahlverfahren mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. In Betrieben mit mehr als 200 Wahlberechtigten kommt das normale Wahlverfahren zur Anwendung.
Schutz vor Benachteiligung
Arbeitnehmer, die einen Betriebsrat gründen möchten, genießen besonderen Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass sie nicht wegen ihrer Tätigkeit im Zusammenhang mit der Betriebsratsgründung benachteiligt oder gekündigt werden dürfen. Näheres finden Sie in § 15 KSchG.
Unterstützung durch Dritte
Gewerkschaften können eine wichtige Unterstützung bei der Gründung eines Betriebsrats bieten. Alternativ bieten auch Anwaltskanzleien einen entsprechenden Service.
Tipps für eine erfolgreiche Betriebsratsgründung
- Informieren und motivieren: Klären Sie die Belegschaft umfassend über die Vorteile eines Betriebsrats auf und motivieren Sie zur Teilnahme.
- Unterstützung suchen: Holen Sie sich Unterstützung von Gewerkschaften oder externen Beratern, die Erfahrung mit Betriebsratsgründungen haben.
- Rechtliche Grundlagen kennen: Machen Sie sich mit den relevanten Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) vertraut, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
Die Gründung eines Betriebsrats kann eine Herausforderung sein, aber mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung ist sie ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Betrieb.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie rechtliche Unterstützung bei der Gründung eines Betriebsrats? Unsere Kanzlei steht Ihnen gerne zur Verfügung!