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Wer auf dem Weg zur Kaffeemaschine im Büro schon gestürzt ist, kann aufatmen, denn es handelt sich um einen Arbeitsunfall. Das heißt man ist versichert. Das Hessische Landessozialgericht (Urteil vom 07.02.2023 Aktenzeichen L 3 U 202/21) gibt der Angestellten eines
