Mitarbeitervertretung

Mitbestimmung

Hauptaufgabe der Mitarbeitervertretung ist es, die Interessen und Rechte der Beschäftigten zu wahren und zu fördern. Dazu gehört die Mitbestimmung bei personellen Entscheidungen wie Einstellungen, Kündigungen, Arbeitszeitregelungen, Gehaltsfragen oder Maßnahmen der Arbeitsplatzgestaltung. Die Personalvertretung ist das Sprachrohr der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber und vertritt deren Interessen.

Die Bildung einer Mitarbeitervertretung erfolgt in der Regel auf der Grundlage von Gesetzen und Verordnungen, die das Recht der Arbeitnehmer auf Mitbestimmung und Interessenvertretung regeln.

Unsere Experten beraten und Schulen seit Jahren verschiedene Mitarbeitervertretungen in allen rechtlichen Fragen. Sowohl in der Ausbildung als auch in der Diskussion über die Anwendung der rechtlichen Rahmenbedingungen ist es wichtig, mit Expertinnen und Experten zusammenzuarbeiten. Nutzen Sie daher diese Expertise und buchen direkt einen Beratungstermin.

Was macht die Mitarbeitervertretung?

Die Mitarbeitervertretung arbeitet eng mit dem Arbeitgeber zusammen, um Lösungen für arbeitsbezogene Probleme zu finden und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Sie hat das Recht, vom Arbeitgeber Informationen zu erhalten, um ihre Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen zu können. Dazu gehört auch das Recht auf regelmäßige Beratungen und Verhandlungen mit der Geschäftsleitung.

Darüber hinaus kann die Mitarbeitervertretung eine Rolle bei der Förderung der Interessen der Mitarbeiter in Bezug auf Weiterbildung, Arbeitssicherheit, Gleichstellung, flexible Arbeitszeiten und andere arbeitsbezogene Themen spielen. Sie können Schulungen und Seminare für Arbeitnehmer organisieren, um deren Kenntnisse und Fähigkeiten zu verbessern und sie über ihre Rechte und Pflichten zu informieren.

Unsere Experten beraten und begleiten Sie in folgenden Fragen bzw. Verhandlungen:

  • Grundlegende Fragen der Arbeit als MAV
  • Grundlegende Fragen der kirchlichen Dienstvertragsordnungen
  • Beschlussfassung
  • Erläuterung der Mitbestimmungsrechte, Mitwirkungs- und Initiativrechte.
  • Ordnung in der Dienststelle (Taschenkontrolllen, Werksausweise, Parkplatznutzung, Telefon, Internet, BYOD (Bring your own device), Compliance, social media guidelines und vieles mehr)
  • Arbeitszeit, Schichtpläne, Pausen
  • Überstunden und Kurzarbeit
  • Urlaubsplanung, Urlaubsgrundsätze
  • Arbeitnehmerüberwachung, Videoüberwachung, Tracking, Profiling, GPS-Tracking, Internetnutzung, Office 365
  • Einstellung und Kündigung
  • Eingruppierung, Höhergruppierung, Beförderung
  • Nebentätigkeit
  • Schlichtungsstellenverfahren
  • Verhandlungen rund um Dienstvereinbarungen
  • Schulungen des Gremiums
  • Mediation bei Auseinandersetzungen im Gremium oder mit dem Dienstherrn