Rechtsschutzversicherung und Anwaltsmandat – Was Sie als Mandant wissen müssen
Deckungszusage, Kostenrisiko und Selbstbeteiligung: So funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Ihnen, Ihrer Versicherung und unserer Kanzlei
Warum dieses Thema für Sie als Mandant so bedeutsam ist
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen und stehen vor einer rechtlichen Auseinandersetzung. Jetzt möchten Sie wissen: Wer zahlt was? Wie läuft das mit der Deckungszusage? Und welche Kosten können trotzdem auf Sie zukommen?
Diese Fragen klären wir hier – offen und ehrlich. Denn in der Praxis erleben wir immer wieder, dass Mandanten überrascht sind, wenn die Rechtsschutzversicherung nicht alle Kosten übernimmt. Damit Ihnen das nicht passiert, erklären wir Ihnen die Zusammenhänge verständlich und transparent.
Das Dreiecksverhältnis: Mandant – Anwalt – Rechtsschutzversicherung
Viele Mandanten gehen davon aus, dass der Rechtsanwalt direkt mit der Rechtsschutzversicherung zusammenarbeitet. Das stimmt so nicht.
Der Anwaltsvertrag besteht ausschließlich zwischen Ihnen und unserer Kanzlei.
Zwischen uns und Ihrer Rechtsschutzversicherung gibt es kein Vertragsverhältnis. Das bedeutet:
• Sie sind unser Auftraggeber.
• Sie schulden die Vergütung für unsere Tätigkeit.
• Ihre Rechtsschutzversicherung ist Ihr Vertragspartner – nicht unserer.
Die Versicherung übernimmt die Kosten nur im Rahmen des zwischen Ihnen und der Versicherung geschlossenen Vertrags. Ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung zahlt, hängt allein von Ihrem Versicherungsvertrag und den zugrunde liegenden Allgemeinen Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (ARB) ab.
Was ist eine Deckungszusage – und wer stellt die Anfrage?
Bevor ein Rechtsanwalt für Sie tätig wird, sollte geklärt sein, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmtDazu wird eine sogenannte Deckungsanfrage bei der Versicherung gestellt.
Unsere Empfehlung: Stellen Sie die Deckungsanfrage selbst
Grundsätzlich können wir als Kanzlei diese Anfrage für Sie stellen. Die Erstellung der Deckungsanfrage ist jedoch nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz kostenpflichtig; wir sehen von einer Berechnung ab. Das ist eine freiwilligeServiceleistung unsererseits – keine Pflicht und keine Garantie.
Wir empfehlen Ihnen jedoch, die Deckungsanfrage selbst bei Ihrer Versicherung einzureichen. Der Grund: Unsere Erfahrung zeigt, dass Rechtsschutzversicherungen kulanter reagieren und die Deckungsanfragen zeitnah bearbeiten, wenn der Versicherungsnehmer persönlich anfragt. Versicherungen nehmen Anfragen ihrer eigenen Kunden oft wohlwollender entgegen als Schreiben von Anwaltskanzleien.
Was Sie für die Deckungsanfrage brauchen
• Ihre Versicherungsnummer
• Eine kurze Schilderung des Sachverhalts
• Relevante Dokumente für Ihr Anliegen (z.B. Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnung, Kündigung, Aufforderungsschreiben)
• Die Angabe, wogegen oder wofür Sie vorgehen möchten (z. B. außergerichtliche Vertretung, Klage, Verteidigung, Geltendmachung einer Forderung)
• Angaben zum Gegner
Gerne unterstützen wir Sie bei der Formulierung. Sprechen Sie uns einfach an.
Was die Deckungszusage bedeutet
Erteilt Ihre Versicherung eine Deckungszusage, erklärt sie damit, dass sie die Kosten der Rechtsverfolgung im zugesagten Umfang übernimmt. Diese Zusage wirkt wie ein bestätigendes Anerkenntnis des bereits bestehenden Versicherungsanspruchs. Der Anspruch auf Deckungsschutz entsteht bereits mit dem Eintritt des Versicherungsfalls – also in der Regel dann, wenn der Rechtsverstoß geschieht, der Ihre rechtlichen Interessen berührt.
Der Umfang der Deckung – und seine Grenzen
Hier liegt die häufigste Quelle für Missverständnisse. Viele Mandanten gehen davon aus, dass die Rechtsschutzversicherung sämtliche Kosten eines Rechtsstreits übernimmt. Das ist nicht immer der Fall.
Was die Versicherung typischerweise zahlt
• Die gesetzliche Vergütung des Rechtsanwalts
• Gerichtskosten
• Kosten für Sachverständige, Zeugen und Dolmetscher
• Kosten des Gegners bei Unterliegen (je nach Vertrag)
Was die Versicherung häufig nicht zahlt
• Honorarvereinbarungen, die über die gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) hinausgehen
• Kosten für Rechtsgebiete oder Leistungsarten, die nicht im Versicherungsvertrag enthalten sind
• Kosten, die durch Streitwerterhöhungen im laufenden Verfahren entstehen (dazu gleich mehr)
• Die vereinbarte Selbstbeteiligung
• Kosten für die Deckungsanfrage durch eine Rechtsanwaltskanzlei (diese fallen als eigene gebührenrechtliche Angelegenheit an und sind in der Regel nicht vom Versicherungsschutz umfasst)
Nicht jede Rechtsschutzversicherung deckt alle anfallenden Kosten ab
Der Versicherungsschutz hängt von Ihrem konkreten Vertrag ab. Es gibt verschiedene Bausteine:
• Privatrechtsschutz
• Berufsrechtsschutz – Arbeitsrechtsschutz
• Verkehrsrechtsschutz
• Miet- und Wohnungsrechtsschutz
• Vertragsrechtsschutz
Prüfen Sie Ihren Versicherungsschein und die ARB genau. Nicht jeder Rechtsstreit fällt unter den versicherten Bereich. Und nicht jede Leistungsart (z. B. Beratung, Prüfung von Arbeitsverträgen, Prüfung und Verhandlung von Aufhebungsvereinbarungen, Prüfung der Erfolgsaussichten, außergerichtliche Vertretung) ist automatisch mitversichert.
Streitwerterhöhung im Verfahren – ein oft unterschätztes Kostenrisiko
Ein Punkt, der in der Praxis regelmäßig zu Überraschungen führt:
Im Laufe eines gerichtlichen Verfahrens kann sich der Streitwert erhöhen. Das passiert zum Beispiel, wenn im Rahmen einer Vergleichsverhandlung weitere Punkte geregelt werden, die über den ursprünglichen Streitgegenstand hinausgehen.
Ein Beispiel: Sie klagen im Rahmen einer Kündigungsschutzklage mit dem Ziel der Rückkehr in das Unternehmen.. Im Vergleich wird eine Regelung über eine Abfindung verhandelt und ein Zeugnis mit fester Note. Die Anwalts- und Gerichtsgebühren steigen dann im Hinblick auf das Zeugnis und berechnen sich nach dem höheren Wert.Die Rechtsschutzversicherung hat aber nur Deckung für den ursprünglichen Streitwert zugesagt. Die Mehrkosten durch die Streitwerterhöhung übernimmt sie häufig nicht.
Das bedeutet: Die Differenz müssen Sie selbst tragen.
Wir weisen Sie in solchen Situationen selbstverständlich darauf hin. Aber eine Garantie, dass Ihre Kosten auf die Höhe der Selbstbeteiligung begrenzt bleiben, können wir nicht übernehmen. Das liegt schlicht daran, dass wir keinen Einfluss auf die Entscheidungen Ihrer Versicherung haben.
Der Umfang der Deckung begrenzt nicht unsere Tätigkeit
Ein weiterer Punkt, der Klarheit verdient: Unsere anwaltliche Tätigkeit richtet sich nach Ihrem Auftrag – nicht nach dem Umfang der Deckungszusage.
Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung nur einen Teil der Kosten übernimmt, bedeutet das nicht, dass wir nur einen Teil der Arbeit erledigen. Wir vertreten Ihre Interessen umfassend und bestmöglich. Die Frage der Kostenübernahme ist davon getrennt zu betrachten.
Sollte sich im Laufe des Mandats herausstellen, dass bestimmte Tätigkeiten nicht von der Deckungszusage umfasst sind, informieren wir Sie darüber.
Wir stehen nicht für die Deckung ein.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Rechtsschutzversicherungen die endgültige Prüfung der Kostenübernahme häufig erst auf Grundlage der Schlussrechnung vornehmen und erst zu diesem Zeitpunkt mitteilen, dass einzelne Positionen nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind. Diese Mitteilungen gehen uns regelmäßig erst nach Abschluss der Angelegenheit und nach Versand der Schlussrechnung zu, sodass uns eine vorherige Reaktion oder Abstimmung mit Ihnen nicht in jedem Fall möglich ist.
Dieser Punkt ist uns besonders wichtig – und wir möchten ihn unmissverständlich formulieren:
Unsere Kanzlei übernimmt keine Gewähr dafür, dass Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten tatsächlich trägt.
Wir haben – wie bereits erwähnt – kein Vertragsverhältnis mit Ihrer Versicherung. Wir können weder beeinflussen, ob eine Deckungszusage erteilt wird, noch in welchem Umfang sie gilt. Auch wenn wir eine Deckungsanfrage als Service für Sie stellen, haften wir nicht dafür, dass die Versicherung zahlt.
Der Vergütungsanspruch unserer Kanzlei Ihnen gegenüber besteht unabhängig davon, ob Ihre Versicherung die Kosten übernimmt. Zahlt die Versicherung nicht oder nur teilweise, sind Sie als unser Auftraggeber zur Zahlung verpflichtet.
Was tun, wenn die Versicherung die Deckung ablehnt?
Lehnt Ihre Rechtsschutzversicherung die Deckung ab, haben Sie mehrere Möglichkeiten:
• Widerspruch einlegen: Schildern Sie der Versicherung den Sachverhalt erneut und begründen Sie, warum Versicherungsschutz besteht.
• Obudsstelle der Rechtschutzversicherungen anrufen
• Stichentscheid: Viele ARB sehen vor, dass ein von Ihnen beauftragter Rechtsanwalt eine begründete Stellungnahme zu den Erfolgsaussichten abgibt. Fällt diese positiv aus, ist die Versicherung in der Regel an das Ergebnis gebunden.
• Deckungsklage: Als letztes Mittel können Sie Ihre Versicherung auf Deckungsschutz verklagen. Hierfür fallen allerdings gesonderte Kosten an .
Auch bei einer Ablehnung der Deckung können wir selbstverständlich für Sie tätig werden. Die Kosten tragen Sie dann selbst.
Ihre Pflichten gegenüber der Rechtsschutzversicherung
Als Versicherungsnehmer haben Sie bestimmte Obliegenheiten gegenüber Ihrer Versicherung. Verletzen Sie diese, riskieren Sie den Verlust Ihres Versicherungsschutzes.
Dazu gehört insbesondere:
• Wahrheitsgemäße und vollständige Unterrichtung über alle Umstände des Rechtsschutzfalls
• Angabe von Beweismitteln und Vorlage von Unterlagen auf Verlangen
• Abstimmung kostenauslösender Maßnahmen mit der Versicherung (z. B. Klageerhebung, Einlegung von Rechtsmitteln)
Verstoßen Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen diese Pflichten, kann die Versicherung die Leistung verweigern. Bei grober Fahrlässigkeit bleibt der Versicherungsschutz allerdings bestehen, soweit die Verletzung keinen Einfluss auf die Feststellung des Versicherungsfalls oder die Höhe der Leistung hatte.
Zusammenfassung: Die wichtigsten Punkte auf einen Blick
• Der Anwaltsvertrag besteht zwischen Ihnen und uns – nicht zwischen uns und Ihrer Versicherung.
• Die Deckungsanfrage stellen am besten Sie selbst. Versicherungen reagieren erfahrungsgemäß kulanter auf Anfragen ihrer Versicherungsnehmer.
• Der Umfang der Deckung richtet sich nach Ihrem Versicherungsvertrag. Nicht alles ist abgedeckt.
• Streitwerterhöhungen im Verfahren können zu Mehrkosten führen, die Ihre Versicherung nicht übernimmt.
• Unsere anwaltliche Tätigkeit ist nicht auf den Umfang der Deckungszusage beschränkt. Wir vertreten Ihre Interessen vollständig.
• Wir übernehmen keine Garantie für die Kostenübernahme durch Ihre Versicherung. Zahlt die Versicherung nicht, tragen Sie die Kosten.
• Ihre Selbstbeteiligung ist kein Kostendeckel. Es können darüber hinaus weitere Kosten auf Sie zukommen.
Fazit
Eine Rechtsschutzversicherung ist eine wertvolle Absicherung. Sie nimmt Ihnen im besten Fall das finanzielle Risiko einer rechtlichen Auseinandersetzung ab. Aber sie ist kein Rundum-sorglos-Paket. Der Versicherungsschutz hat Grenzen, und diese Grenzen sollten Sie kennen, bevor Sie ein Mandat erteilen, sofern Sie die Beauftragung von einer Kostenübernahme durch Ihre Versicherung abhängig machen.
Wir beraten Sie gerne zu Ihrem konkreten Fall und helfen Ihnen, die Zusammenarbeit mit Ihrer Rechtsschutzversicherung so reibungslos wie möglich zu gestalten. Sprechen Sie uns an –gerne klären wir gemeinsam mit Ihnen, welche Kosten voraussichtlich entstehen, senden Ihnen eine vorläufige Kosteneinschätzung,was Ihre Versicherung übernimmt und welches Restrisiko bei Ihnen verbleibt.
So treffen Sie Ihre Entscheidung auf einer soliden Grundlage.