Rechtsschutzversicherung und Anwaltsmandat – Was Sie als Mandant wissen müssen

Deckungszusage, Kostenrisiko und Selbstbeteiligung: So funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Ihnen, Ihrer Versicherung und unserer Kanzlei.

Warum dieses Thema für Sie als Mandant so bedeutsam ist

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen und stehen vor einer rechtlichen Auseinandersetzung. Jetzt möchten Sie wissen: Wer zahlt was? Wie läuft das mit der Deckungszusage? Und welche Kosten können trotzdem auf Sie zukommen?

Diese Fragen klären wir hier – offen und ehrlich. Denn in der Praxis erleben wir immer wieder, dass Mandanten überrascht sind, wenn die Rechtsschutzversicherung nicht alle Kosten übernimmt. Damit Ihnen das nicht passiert, erklären wir Ihnen die Zusammenhänge verständlich und transparent.

Das Dreiecksverhältnis: Mandant – Anwalt – Rechtsschutzversicherung

Viele Mandanten gehen davon aus, dass der Rechtsanwalt direkt mit der Rechtsschutzversicherung zusammenarbeitet. Das stimmt so nicht.

Der Anwaltsvertrag besteht ausschließlich zwischen Ihnen und unserer Kanzlei.

Zwischen uns und Ihrer Rechtsschutzversicherung gibt es kein Vertragsverhältnis. Das bedeutet:

  • Sie sind unser Auftraggeber.
  • Sie schulden die Vergütung für unsere Tätigkeit.
  • Ihre Rechtsschutzversicherung ist Ihr Vertragspartner – nicht unserer.

Die Versicherung übernimmt die Kosten nur im Rahmen des zwischen Ihnen und der Versicherung geschlossenen Vertrags. Ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung zahlt, hängt allein von Ihrem Versicherungsvertrag und den zugrunde liegenden Allgemeinen Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (ARB) ab.

Was ist eine Deckungszusage – und wer stellt die Anfrage?

Bevor anwaltliche Tätigkeiten für Sie aufgenommen werden, sollte geklärt sein, ob Ihre Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage erteilt und die entstehenden Kosten übernimmt, sofern dies Voraussetzung Ihrer Beauftragung ist. Dazu wird eine sogenannte Deckungsanfrage bei der Versicherung gestellt.

Grundsätzlich können wir als Kanzlei die Deckungsanfrage für Sie stellen. Die Erstellung der Deckungsanfrage ist jedoch nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz kostenpflichtig; wir sehen von einer Berechnung ab. Das ist eine freiwillige Serviceleistung unsererseits – keine Pflicht und keine Garantie.

Wir empfehlen Ihnen jedoch, die Deckungsanfrage selbst bei Ihrer Versicherung einzureichen.

Der Grund:      Unsere Erfahrung zeigt, dass Rechtsschutzversicherungen kulanter reagieren und die Deckungsanfragen beschleunigt bearbeiten, wenn der Versicherungsnehmer persönlich anfragt. Versicherungen nehmen Anfragen ihrer eigenen Kunden oft wohlwollender entgegen als Schreiben von Anwaltskanzleien.

Was Sie für die Deckungsanfrage brauchen:

  • Ihre Versicherungsnummer
  • Eine kurze Schilderung des Sachverhalts
  • Relevante Dokumente für Ihr Anliegen (z.B. Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnung, Kündigung, Aufforderungsschreiben)
  • Die Angabe, wogegen oder wofür Sie vorgehen möchten (z. B. außergerichtliche Vertretung, Klage, Verteidigung, Geltendmachung einer Forderung)
  • Angaben zum Gegner

Was die Deckungszusage bedeutet

Mit der Deckungszusage erklärt die Versicherung, dass sie für den konkreten Fall Versicherungsschutz gewährt und die für diesen die anfallenden Kosten entsprechend Ihrem Versicherungsvertrag und den zugrunde liegenden Allgemeinen Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (ARB) übernimmt.

Der Umfang der Deckung – und seine Grenzen

Hier liegt die häufigste Quelle für Missverständnisse. Viele Mandanten gehen davon aus, dass die Rechtsschutzversicherung sämtliche Kosten eines Rechtsstreits übernimmt. Das ist nicht immer der Fall.

Nicht jede Rechtsschutzversicherung deckt alle anfallenden Kosten ab

Was die Versicherung typischerweise zahlt:

  • Die gesetzliche Vergütung des Rechtsanwalts gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Gerichtskosten
  • Kosten für Sachverständige, Zeugen und Dolmetscher
  • Kosten des Gegners bei Unterliegen (je nach Versicherungsvertrag und ARB)

Was die Versicherung häufig nicht zahlt:

  • Honorarvereinbarungen, die über die gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) hinausgehen
  • Kosten für Rechtsgebiete oder Leistungsarten, die nicht im Versicherungsvertrag enthalten sind
  • Kosten, die durch Streitwerterhöhungen im laufenden Verfahren entstehen (dazu gleich mehr)
  • Die vereinbarte Selbstbeteiligung
  • Kosten für die Deckungsanfrage durch eine Rechtsanwaltskanzlei (diese fallen als eigene gebührenrechtliche Angelegenheit an und sind in der Regel nicht vom Versicherungsschutz umfasst)
  • Einen Anwaltswechsel

Der Versicherungsschutz hängt von Ihrem konkreten Versicherungsvertrag ab. Es gibt verschiedene Bausteine:

  • Privatrechtsschutz
  • Berufsrechtsschutz – Arbeitsrechtsschutz
  • Verkehrsrechtsschutz
  • Miet- und Wohnungsrechtsschutz
  • Vertragsrechtsschutz

Prüfen Sie Ihren Versicherungsschein und die ARB genau. Nicht jeder Rechtsstreit fällt unter den versicherten Bereich. Und nicht jede Leistungsart (z. B. Beratung, Prüfung von Arbeitsverträgen, Prüfung und Verhandlung von Aufhebungsvereinbarungen, Prüfung der Erfolgsaussichten, außergerichtliche Vertretung) ist automatisch mitversichert.

Achtung! Bei angestellten Geschäftsführern ist zu beachten, dass sie rechtlich häufig nicht als Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne gelten. Streitigkeiten aus dem Geschäftsführeranstellungsvertrag (z. B. Abberufung, Kündigung, Vergütungsansprüche oder Haftungsfragen) sind daher nicht automatisch über den üblichen Berufs- bzw. Arbeitsrechtsschutz mitversichert. Ob Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Gegebenenfalls sind besondere Rechtsschutzbausteine für Organmitglieder, Geschäftsführer oder Selbstständige erforderlich. Eine Prüfung des Versicherungsvertrages und der Versicherungsbedingungen bzw. eine Anfrage beim Rechtsschutzversicherer wird daher empfohlen.

Streitwerterhöhung im Verfahren – ein oft unterschätztes Kostenrisiko

Ein Punkt, der in der Praxis regelmäßig zu Überraschungen führt:

Im Laufe eines gerichtlichen Verfahrens kann sich der Streitwert erhöhen. Das passiert zum Beispiel, wenn im Rahmen einer Vergleichsverhandlung weitere Punkte geregelt werden, die über den ursprünglichen Streitgegenstand hinausgehen.

Ein Beispiel:

Sie klagen im Rahmen einer Kündigungsschutzklage mit dem Ziel der Rückkehr in das Unternehmen. Im Vergleich wird eine Regelung über eine Abfindung verhandelt und zusätzlich ein Zeugnis mit fester Note. Die Anwalts- und Gerichtsgebühren steigen dann im Hinblick auf das Zeugnis und berechnen sich nach dem höheren Wert. Die Rechtsschutzversicherung hat aber nur Deckung für den ursprünglichen Streitwert zugesagt. Die Mehrkosten durch die Streitwerterhöhung übernimmt sie häufig nicht.

Das bedeutet: Die Differenz müssen Sie selbst tragen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht garantieren können, dass Ihnen lediglich Kosten in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung entstehen. Das liegt schlicht daran, dass wir keinen Einfluss auf die Entscheidungen Ihrer Versicherung haben.

Der Umfang der Deckung begrenzt nicht unsere Tätigkeit

Ein weiterer Punkt, der Klarheit verdient: Unsere anwaltliche Tätigkeit richtet sich nach Ihrem Auftrag – nicht nach dem Umfang der Deckungszusage.

Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung nur einen Teil der Kosten übernimmt, bedeutet das nicht, dass wir nur einen Teil der Arbeit erledigen. Wir vertreten Ihre Interessen umfassend und bestmöglich. Die Frage der Kostenübernahme ist davon getrennt zu betrachten. Wir können nicht dafür einstehen, dass Ihre Versicherung die entstehenden Kosten vollständig übernimmt.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Rechtsschutzversicherungen die endgültige Prüfung der Kostenübernahme häufig erst auf Grundlage der Schlussrechnung vornehmen und erst zu diesem Zeitpunkt mitteilen, dass einzelne Positionen nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind. Diese Mitteilungen gehen uns regelmäßig erst nach Abschluss der Angelegenheit und nach Versand der Schlussrechnung zu, sodass uns eine vorherige Reaktion oder Abstimmung mit Ihnen nicht in jedem Fall möglich ist.

Dieser Punkt ist uns besonders wichtig – und wir möchten ihn unmissverständlich formulieren:

Unsere Kanzlei übernimmt keine Gewähr dafür, dass Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten tatsächlich trägt.

Wir haben – wie bereits erwähnt –  kein Vertragsverhältnis mit Ihrer Versicherung. Wir können weder beeinflussen, ob eine Deckungszusage erteilt wird, noch in welchem Umfang sie gilt. Auch wenn wir eine Deckungsanfrage als Service für Sie stellen, haften wir nicht dafür, dass die Versicherung zahlt.

Bei offenen Fragen zum Umfang des Versicherungsschutzes, zu etwaigen Ausschlüssen oder zu den Voraussetzungen der Kostenübernahme empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung zu setzen und dort selbst noch einmal Rücksprache zu halten – auch im laufenden Verfahren. Dies gilt auch dann, wenn bereits eine Deckungszusage erteilt wurde.

Der Vergütungsanspruch unserer Kanzlei Ihnen gegenüber besteht unabhängig davon, ob Ihre Versicherung die Kosten übernimmt. Zahlt die Versicherung nicht oder nur teilweise, sind Sie als unser Auftraggeber zur Zahlung verpflichtet.

Was tun, wenn die Versicherung die Deckung ablehnt?

Lehnt Ihre Rechtsschutzversicherung die Deckung ab, haben Sie mehrere Möglichkeiten:

  • Widerspruch einlegen: Schildern Sie der Versicherung den Sachverhalt erneut und begründen Sie, warum Versicherungsschutz besteht.
  • Beschwerde bei der Ombudsstelle für Versicherungen: Sie können sich an den Versicherungsombudsmann e.V. wenden. Das Verfahren ist für Verbraucher grundsätzlich kostenfrei und bietet die Möglichkeit, die Ablehnungsentscheidung der Rechtsschutzversicherung außergerichtlich überprüfen zu lassen. Die Beschwerde hemmt zwar nicht automatisch Fristen, kann aber eine unkomplizierte Klärung herbeiführen. Die Einschaltung der Ombudsstelle schließt eine spätere gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche grundsätzlich nicht aus.
  • Stichentscheid: Viele ARB sehen vor, dass ein von Ihnen beauftragter Rechtsanwalt eine begründete Stellungnahme zu den Erfolgsaussichten abgibt. Fällt diese positiv aus, ist die Versicherung in der Regel an das Ergebnis gebunden.
  • Deckungsklage: Als letztes Mittel können Sie Ihre Versicherung auf Deckungsschutz verklagen. Hierfür fallen allerdings gesonderte Kosten an.

Auch bei einer Ablehnung der Deckung können wir selbstverständlich für Sie tätig werden. Die Kosten tragen Sie dann selbst.

Ihre Pflichten gegenüber der Rechtsschutzversicherung

Als Versicherungsnehmer haben Sie bestimmte Mitwirkungspflichten gegenüber Ihrer Versicherung. Verletzen Sie diese, riskieren Sie den Verlust Ihres Versicherungsschutzes.

Dazu gehört insbesondere:

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Unterrichtung über alle Umstände des Rechtsschutzfalls
  • Angabe von Beweismitteln und Vorlage von Unterlagen auf Verlangen
  • Abstimmung kostenauslösender Maßnahmen mit der Versicherung (z. B. Klageerhebung, Einlegung von Rechtsmitteln)

Verstoßen Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen diese Pflichten, kann die Versicherung die Leistung verweigern. Bei grober Fahrlässigkeit bleibt der Versicherungsschutz allerdings bestehen, soweit die Verletzung keinen Einfluss auf die Feststellung des Versicherungsfalls oder die Höhe der Leistung hatte.

Zusammenfassung: Die wichtigsten Punkte auf einen Blick

  • Der Anwaltsvertrag besteht zwischen Ihnen und uns – nicht zwischen uns und Ihrer Versicherung.
  • Die Deckungsanfrage stellen am besten Sie selbst. Versicherungen reagieren erfahrungsgemäß kulanter auf Anfragen ihrer Versicherungsnehmer.
  • Der Umfang der Deckung richtet sich nach Ihrem Versicherungsvertrag. Nicht alles ist abgedeckt.
  • Streitwerterhöhungen im Verfahren können zu Mehrkosten führen, die Ihre Versicherung nicht übernimmt. Sie sind verpflichtet, die anfallende Differenz selbst zu tragen.
  • Unsere anwaltliche Tätigkeit ist nicht auf den Umfang der Deckungszusage beschränkt. Wir vertreten Ihre Interessen vollständig.
  • Wir übernehmen keine Garantie für die Kostenübernahme durch Ihre Versicherung. Zahlt die Versicherung nicht, tragen Sie die Kosten.
  • Ihre Selbstbeteiligung ist kein Kostendeckel. Es können darüber hinaus weitere Kosten auf Sie zukommen.

Anwaltswechsel und Rechtsschutzversicherung

Bitte beachten Sie, dass ein Wechsel des Rechtsanwalts Auswirkungen auf die Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung haben kann. Wechseln Sie den Anwalt während eines laufenden Mandats, empfiehlt es sich daher dringend, die Rechtsschutzversicherung vorab zu informieren und eine schriftliche Bestätigung einzuholen, dass die durch den Anwaltswechsel entstehenden Mehrkosten übernommen werden.

Sofern ein Mandatswechsel zu unserer Kanzlei erfolgt, unterstützen wir Sie auf Wunsch bei der Abstimmung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Eine Gewähr für die Übernahme der hierdurch entstehenden Kosten können wir jedoch nicht übernehmen. Die Entscheidung hierüber trifft ausschließlich Ihre Rechtsschutzversicherung auf Grundlage Ihres Versicherungsvertrages und der maßgeblichen Versicherungsbedingungen.

Fazit

Eine Rechtsschutzversicherung ist eine wertvolle Absicherung. Sie nimmt Ihnen im besten Fall das finanzielle Risiko einer rechtlichen Auseinandersetzung ab. Aber sie ist kein Rundum-sorglos-Paket. Der Versicherungsschutz hat Grenzen, und diese Grenzen sollten Sie kennen, bevor Sie ein Mandat erteilen, sofern Sie die Beauftragung von einer Kostenübernahme durch Ihre Versicherung abhängig machen.

Wir beraten Sie gerne zu Ihrem konkreten Fall und helfen Ihnen, die Zusammenarbeit mit Ihrer Rechtsschutzversicherung so reibungslos wie möglich zu gestalten. Sprechen Sie uns gerne an. Gemeinsam mit Ihnen klären wir, welche Kosten voraussichtlich entstehen. Zudem erstellen wir für Sie eine vorläufige Kosteneinschätzung, erläutern, welche Leistungen von den Versicherungen in der Regel übernommen werden, und informieren Sie über das gegebenenfalls verbleibende Kostenrisiko.

So treffen Sie Ihre Entscheidung auf einer soliden Grundlage. Wir begleiten Sie dabei kompetent, transparent, zuverlässig durch alle weiteren Schritte und freuen uns darauf, Sie zu unterstützen.

Ihr LAW UNIQ-Team