FAQ

Die Begriffe Überstunden und Mehrarbeit werden häufig synonym verwendet. Im arbeitsrechtlichen Sinne spricht man jedoch von Mehrarbeit, wenn die gesetzliche oder tarifliche Höchstarbeitszeit überschritten wird. Dagegen spricht man von Überstunden, wenn die für den Arbeitnehmer individuell geltende regelmäßige Arbeitszeit überschritten wird. Die regelmäßige Arbeitszeit ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, einem für den Arbeitnehmer geltenden Tarifvertrag oder aus Betriebsvereinbarungen. Überstunden müssen vom Arbeitgeber angeordnet werden, eine Anordnung kann aber auch dadurch erfolgen, dass der Arbeitgeber Überstunden bewusst in Kauf nimmt.

Im Zusammenhang mit Überstunden kommt es immer wieder zu Streitigkeiten über deren Vergütung. Meist schließen sich in diesem Zusammenhang Kündigungsstreitigkeiten an. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass es vertragliche Ausschlussfristen gibt, die auch bei der Geltendmachung von Überstundenabrechnungen zu beachten sind. Bei derartigen Auseinandersetzungen sollten Sie frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

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