Kündigungsschutz in der Schwangerschaft

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Alle wichtigen Informationen für schwangere Arbeitnehmerinnen

Als schwangere Mitarbeiterin glaubt man oft, dass man unkündbar ist. Doch ist das wirklich so? In diesem Artikel wollen wir Ihnen alles Wichtige zum Thema Kündigung und Schwangerschaft verständlich erklären. Denn auch wenn es juristisch klingt, betrifft es doch jeden, der schwanger ist oder in naher Zukunft eine Familie gründen will.

Warum gibt es einen besonderen Schutz für Schwangere?

Das Grundgesetz stellt die Familie und die Ehe unter einen besonderen Schutz. Das Mutterschutzgesetz soll sicherstellen, dass Schwangere finanziell abgesichert, vor Kündigung geschützt und psychisch entlastet sind. Es soll auch die Mutter-Kind-Beziehung stärken.

Deshalb sind die Vorschriften zum Mutterschutz sehr streng – sowohl für die Mutter als auch für den Arbeitgeber.

Kündigungsverbot und Ausnahmen

Das Mutterschutzgesetz verbietet Kündigungen während der Schwangerschaft und für eine bestimmte Zeit danach. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, wie betriebsbedingte Gründe, Firmenpleiten oder grobe Pflichtverletzungen der Schwangeren, die eine Kündigung rechtfertigen könnten.

Mitteilungspflichten

Damit der Kündigungsschutz greifen kann, muss die schwangere Mitarbeiterin den Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft informieren. Es ist wichtig, dass diese Mitteilung schriftlich erfolgt, um im Zweifelsfall beweisen zu können, dass der Arbeitgeber darüber informiert wurde.

Schwangerschaft bei der Bewerbung

Im Bewerbungsprozess dürfen Arbeitgeber keine Fragen zur Familienplanung stellen. Auch als Bewerberin müssen sie nicht auf Fragen nach der Schwangerschaft antworten. Eine Notlüge in diesem Zusammenhang ist rechtlich nicht angreifbar.

Schwangerschaft in der Probezeit oder in befristeten Verträgen

Auch in der Probezeit darf einer schwangeren Mitarbeiterin nicht gekündigt werden. Bei befristeten Verträgen gilt der Kündigungsschutz jedoch nicht.

Was tun, wenn es zur Kündigung kommt?

Im Falle einer Kündigung müssen Sie schnell handeln. Sie sollten sich schnell anwaltliche Unterstützung suchen und  innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.

Fazit

Insgesamt bieten die gesetzlichen Regelungen einen guten Schutz für schwangere Mitarbeiterinnen. Trotzdem ist es wichtig, im Fall einer Kündigung schnell zu handeln und sich gegebenenfalls von Experten beraten zu lassen.

Wie Sie gesehen haben, gilt es schnell zu handeln und sich von Experten beraten zu lassen. Dazu stehen wir Ihnen jederzeit bundesweit zur Verfügung. Nutzen Sie dazu gerne unsere Online- Terminvereinbarung. Mit wenigen Klicks kommen Sie bequem von zuhause an Ihren Termin. Melden Sie sich – wir kümmern uns! 

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Ansgar F. Dittmar

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Mediator (DAA), Wirtschaftsmediator
Tel.: +49(0)69-2097378-0
Fax.: +49(0)69-2097378-10
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