FAQ

Vereinfacht könnte man sagen: Praktikum ist nicht gleich Praktikum. Es wird vielfach der Begriff Praktikanten verwendet, wobei das Gesetz nur ganz bestimmte Bereiche unter dem Aspekt Praktikum begleitet. Im Wesentlichen sind diese Praktika Qualifizierungspraktika, die im Rahmen des Studiums oder der Ausbildung erfolgen. Studentische Aushilfsjobs, die keinen Bezug zum Studium haben und nicht zu den Pflichtpraktika gehören, sind insofern nicht unter dem Aspekt Praktikum zu bewerten. Dies wird insofern wichtig, da die Ausnahmeregelung für Praktikanten im Rahmen des Mindestlohngesetzes eben nicht für studentische Hilfskräfte gilt, wenn es sich nicht um ein studienbedingtes Praktikum handelt.

Im Rahmen von Praktikantenverhältnissen gibt es arbeitsrechtlich immer wieder Auseinandersetzungen, die einer umfassende Beratung bedürfen.

Nutzen Sie unser Online-Angebot oder kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung.

Weitere FAQs finden Sie hier in unserer Übersicht: