FAQ

Das Gesetz kennt unterschiedliche Kündigungsgründe. Die Kündigungsgründe lauten aufgrund des Verhaltens, aufgrund einer eines in der Person liegenden Gründe oder aufgrund betrieblicher Belange. Im allgemeinen Sprachgebrauch haben sich daher betriebsbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung und personenbedingten Kündigung eingebürgert. Dabei ist zu beachten, dass der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz erst bei mehr als 10 Vollzeitbeschäftigten greift. Insofern ist bei Ausspruch der Kündigung, aber auch wenn man sich gegen eine Kündigung wehren möchte, darauf zu achten, dass diese Regelungen eingehalten werden. Dies ist an vielen Stellen tückisch, sodass es wichtig ist, sich professioneller Hilfe zu bedienen. Hierfür haben wir eine Checkliste vorbereitet.

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