FAQ

Gratifikationen gestalten sich immer wieder zu Auseinandersetzungsfragen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sie sind Sonderzuwendungen, die ein Arbeitnehmer neben der normalen Arbeitsvergütung bekommt. Dieser folgt meistens für die Anerkennung von Betriebstreue bzw. besonderen geleisteten Diensten. Einerseits erfolgt dies als Anerkennung für bereits geleistete Arbeit bzw. ist als zukünftiger Leistungsanreiz gewollt. Beispiele hierfür sind Urlaubsgeld, Prämien, Jubiläumszahlungen oder das 13. Monatsgehalt (Weihnachtsgeld).

Wenn es hierzu Streitigkeiten kommt, aber auch wenn eine Gratifikation vereinbart werden soll, bedarf es einer fachkundigen Unterstützung.

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