FAQ

Die gesetzliche Unfallversicherung soll nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit den Verletzten, seine Angehörigen und seine Hinterbliebenen entschädigen. Insofern ist die Unfallversicherung eine Haftpflichtversicherung der Arbeitgeber.

Die Entschädigung verschiedener Leitziele sind, einerseits die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit, die Arbeits- und Berufsförderung sowie die Erleichterung von Verletzungsfolgen.

Die Entschädigung erfolgt in Sach- oder in Geldleistungen. Das sind entweder Rehabilitationsmaßnahmen, Übergangsgelder, Verletztengeld, Abfindungen oder Beihilfen. Wichtig ist, dass der Arbeitsunfall bei der Berufsgenossenschaft anzuzeigen ist. Hier sind Fristen einzuhalten. Insofern sollten sich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, wenn es zu einem Arbeitsunfall gekommen ist, umfangreich beraten lassen.

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