FAQ

Arbeitnehmer sollen über ihre Rechte informiert werden, deswegen sind Arbeitgeber verpflichtet, entsprechende Aushänge im Betrieb zu machen. Es bestehen zahlreiche Vorschriften, die den Arbeitgeber verpflichten ganz bestimmte Regelungen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Kenntnis zu geben. Wichtig ist, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit erhalten, ohne große Schwierigkeiten den jeweiligen Inhalt eines Gesetzes oder einer Verordnung zur Kenntnis zu nehmen. Weiterhin sind Besonderheiten zu beachten, wenn man zum Beispiel ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, dass eine entsprechendeÜbersetzung vorrätig ist. Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, ist diese über den Aushang zu unterrichten. Welche Regelungen aushangpflichtig sind, sind abhängig von dem jeweiligen Unternehmen. Hier sollte man sich professioneller Hilfe bedienen, um keine Fehler zu machen. Wir unterstützen Sie hierbei gerne.

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