FAQ

Die tägliche Arbeitszeit ist die Zeit von Beginn bis zum Ende der Arbeit. Ruhepausen werden dabei ausgenommen. Die konkrete Vereinbarung über die Arbeitszeit erfolgt durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag. So gehören in der Regel nicht zur Arbeitszeit die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie Umkleidezeiten (Ausnahmen gibt es natürlich).

Welche Arbeitszeit im Arbeitsverhältnis vereinbart ist, unterliegt einer Vielzahl von Grenzen, die ihren Ursprung in Gesetzen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder im individuellen Arbeitsvertrag finden können.

Zu unterscheiden ist aber die vertragliche, individuelle Arbeitszeit und die gesetzlichen Arbeitszeit, deren Ziel die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch Begrenzung der höchstzulässigen Arbeitszeit und die Verpflichtung zu Ruhepausen und Ruhezeiten ist. Grundlage hierfür ist vor allem das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Die vertragliche Arbeitszeit bestimmt die konkrete Dauer und Lage der individuellen Arbeitszeit.

Das ArbZG gilt für alle Angestellten, Arbeiter und die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten, nicht aber für Heimarbeitnehmer und leitende Angestellte. Besondere Vorschriften gelten für Arbeitnehmer mit Fahrtätigkeit.

Bei der Frage, um die Arbeitszeit kann es zu Streitigkeiten kommen, bei denen Sie die Unterstützung von Fachleuten benötigen. Melden Sie sich bei uns.

Nutzen Sie unser Online-Angebot oder kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung.

Weitere FAQs finden Sie hier in unserer Übersicht: