Für Führungskräfte

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht sind wir bundesweit tätig. Wir beraten und vertreten Führungskräfte, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Vorstände und viele mehr. Die Arbeitsverhältnisse von Führungskräften unterscheiden sich häufig von einfachen Arbeitsverhältnissen.

Sowohl die Begründung als auch die Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit leitenden Angestellten bedürfen einer umfassenden rechtlichen Begleitung, um berechtigte Ansprüche nicht zu verlieren. Vereinbaren Sie umgehend einen Termin mit unseren Experten, die Sie gerne in dieser Phase begleiten.

Führungskräfte optimal zu beraten ist nur eine unserer Disziplinen, denn dazu gehört neben aktuellen Rechtskenntnissen im Dienstvertrags- und Gesellschaftsrecht vor allem ein gutes Gespür für die optimale Strategie. Wenn wir Sie vertreten, achten wir immer auch auf Ihre Reputation und haben Ihre weitere Karriere im Blick

Wir beraten Führungskräfte in folgenden Fragen:

  • Anstellungsvertrag für Führungskräfte
  • Streitigkeiten mit Arbeitgeber während des Arbeitsverhältnisses
  • Vereinbarung und Auseinandersetzung um Bonus, Provision, Tantieme und andere leistungsbezogene Vergütung
  • Schnelle Hilfe bei Kündigungen:
    • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
    • Außendarstellung und Öffentlichkeitsarbeit
    • Freistellung
    • Verhandlung maximaler Abfindungen
    • Outplacement
    • Führung von Kündigungsschutzprozessen bundesweit
    • Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen
    • Abmahnungen
    • Wettbewerbsverbote
      … und mehr