FAQs

Arbeitsrecht U

Überstunden

Die Begriffe Überstunden und Mehrarbeit werden häufig synonym verwendet. Im arbeitsrechtlichen Sinne spricht man jedoch von Mehrarbeit, wenn die gesetzliche oder tarifliche Höchstarbeitszeit überschritten wird. Dagegen spricht man von Überstunden, wenn die für den Arbeitnehmer individuell geltende regelmäßige Arbeitszeit überschritten wird. Die regelmäßige Arbeitszeit ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, einem für den Arbeitnehmer geltenden Tarifvertrag oder aus Betriebsvereinbarungen. Überstunden müssen vom Arbeitgeber angeordnet werden, eine Anordnung kann aber auch dadurch erfolgen, dass der Arbeitgeber Überstunden bewusst in Kauf nimmt.

Im Zusammenhang mit Überstunden kommt es immer wieder zu Streitigkeiten über deren Vergütung. Meist schließen sich in diesem Zusammenhang Kündigungsstreitigkeiten an. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass es vertragliche Ausschlussfristen gibt, die auch bei der Geltendmachung von Überstundenabrechnungen zu beachten sind. Bei derartigen Auseinandersetzungen sollten Sie frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Urlaubsrecht

Die Deutschen gelten als Urlaubs- und Reiseweltmeister. Nichtsdestotrotz gibt es umfangreiche Regelungen rund um das Thema Urlaub. So sieht das Bundesurlaubsgesetz einen Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen bzw. 24 Werktagen vor. Darüber hinaus werden in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen zusätzliche Urlaubstage gewährt. Wie mit diesen verfahren wird, wenn diese zum Beispiel aufgrund von Krankheit oder betrieblicher Bedürfnisse nicht rechtzeitig genommen werden konnten, bilden immer wieder Streitigkeiten, sodass es auch hier um schnelle und zügige Unterstützung durch Experten bedarf. Wenn Sie wegen Ihrem Urlaub Streitigkeiten in ihrem Betrieb haben, wenden Sie sich gerne an uns.

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