FAQs

Arbeitsrecht K

Krankheit von Arbeitnehmern

Es kann immer wieder mal vorkommen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihrer Arbeitspflicht nicht nachkommen können. Infolge einer Erkrankung. Auch hierfür gibt es umfangreiche Regelung, wie diese Arbeitsunfähigkeit anzuzeigen ist und für welchen Zeitraum das Arbeitsentgelt weiter zu zahlen ist. Die Regelungen finden sich im Entgeltfortzahlungsgesetz sowie in den Arbeitsverträgen. Gerade bei der Frage, ob es sich tatsächlich um eine Arbeitsunfähigkeit handelt, gibt es immer wieder Auseinandersetzungen. Darüber hinaus gibt es bei Langzeiterkrankung bzw. häufigen Kurzerkrankungen die Regelungen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement. Wenn es Auseinandersetzungen um eine Arbeitsunfähigkeit gibt, bedarf es professioneller Unterstützung, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.

Kündigung

Ein Arbeitsverhältnis hat immer ein Anfang und ein Ende. Es beginnt mit der Einstellung und endet meistens mit einer Kündigung (Es sei denn, man tritt in die Rente ein, oder hat ein befristetes Arbeitsverhältnis). Auch bei Kündigungen ist darauf acht zu geben, dass diese wirksam erfolgt. Insbesondere sind Fristen zu beachten, die Schriftform ist zu beachten, die Zustellung der Kündigung ist zu beachten, sowie weitere Regelungen im Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes. Um Auseinandersetzungen hinsichtlich der Kündigung aus dem Weg zu gehen, sollte frühzeitig rechtliche Unterstützung beansprucht werden.

Kündigungsfrist

Wenn es zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung kommen soll, sind entsprechende Fristen einzuhalten. Diese können sich aus unterschiedlichen Rechtsquellen ergeben, sei es durch Tarifvertrag, sei es durch Gesetz oder aus dem Arbeitsvertrag heraus. Dies ist genau zu klären, bevor die Kündigung ausgesprochen wird.

Kündigungsschutz und Kündigungsgründe

Das Gesetz kennt unterschiedliche Kündigungsgründe. Die Kündigungsgründe lauten aufgrund des Verhaltens, aufgrund einer eines in der Person liegenden Gründe oder aufgrund betrieblicher Belange. Im allgemeinen Sprachgebrauch haben sich daher betriebsbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung und personenbedingten Kündigung eingebürgert. Dabei ist zu beachten, dass der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz erst bei mehr als 10 Vollzeitbeschäftigten greift. Insofern ist bei Ausspruch der Kündigung, aber auch wenn man sich gegen eine Kündigung wehren möchte, darauf zu achten, dass diese Regelungen eingehalten werden. Dies ist an vielen Stellen tückisch, sodass es wichtig ist, sich professioneller Hilfe zu bedienen. Hierfür haben wir eine Checkliste vorbereitet.

Kurzarbeit

Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Schwäche kann es dazu kommen, dass vorübergehend nicht die volle Arbeitskraft benötigt wird. In einem solchen Fall kann der Arbeitgeber Kurzarbeit anordnen und staatliche Unterstützung in Form des Kurzarbeitergeldes beantragen. Sowohl hinsichtlich der Anordnung von Kurzarbeit als auch hinsichtlich der Beantragung von Unterstützungsleistungen ist eine professionelle Hilfe notwendig, um sicherzustellen, dass keine Fehler gemacht werden. Wir unterstützen Sie hier bei sehr gerne. Gerne können Sie sich auch unser YouTube Video hinsichtlich der Kurzarbeit ansehen.

Kurzfristige Beschäftigung

Vergleiche geringfügige Beschäftigung und Teilzeitarbeit.

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