FAQs

Arbeitsrecht G

Geringfügige Beschäftigung

Die Beschäftigung von Menschen mit geringfügigem Arbeitsumfang (sogenannte kurzfristige Beschäftigung oder geringfügige Beschäftigung) bedarf einer Reihe von umfassenden Regelungen, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Dies sind vor allen Dingen Regelung im Rahmen der Sozialversicherungspflicht als auch im Steuerrecht. Darüber hinaus sind die Arbeitnehmerrechte bei geringfügig Beschäftigten entsprechend zu berücksichtigen und einzuhalten. Hier gibt es immer wieder Streitigkeiten, die durch eine gute Beratung im Vorfeld vermieden werden können.

Geschäftsführervertrag

Die Beschäftigung von Angestellten Geschäftsführern in GmbHs oder Aktiengesellschaften sind immer wieder schwierig, da individuell gestaltete Arbeitsverträge bzw. Dienstverträge erstellt werden müssen. Hierbei gibt es in den Details vor allen Dingen viele Typen, die durch gute Beratung beseitigt bzw. umschifft werden können. Gerne unterstützen wir Sie hier bei der Gestaltung von Geschäftsführerverträgen.

Gesetzliche Unfallversicherung und Berufsgenossenschaft

Die gesetzliche Unfallversicherung soll nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit den Verletzten, seine Angehörigen und seine Hinterbliebenen entschädigen. Insofern ist die Unfallversicherung eine Haftpflichtversicherung der Arbeitgeber.

Die Entschädigung verschiedener Leitziele sind, einerseits die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit, die Arbeits- und Berufsförderung sowie die Erleichterung von Verletzungsfolgen.

Die Entschädigung erfolgt in Sach- oder in Geldleistungen. Das sind entweder Rehabilitationsmaßnahmen, Übergangsgelder, Verletztengeld, Abfindungen oder Beihilfen. Wichtig ist, dass der Arbeitsunfall bei der Berufsgenossenschaft anzuzeigen ist. Hier sind Fristen einzuhalten. Insofern sollten sich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, wenn es zu einem Arbeitsunfall gekommen ist, umfangreich beraten lassen.

Gratifikation

Gratifikationen gestalten sich immer wieder zu Auseinandersetzungsfragen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sie sind Sonderzuwendungen, die ein Arbeitnehmer neben der normalen Arbeitsvergütung bekommt. Dieser folgt meistens für die Anerkennung von Betriebstreue bzw. besonderen geleisteten Diensten. Einerseits erfolgt dies als Anerkennung für bereits geleistete Arbeit bzw. ist als zukünftiger Leistungsanreiz gewollt. Beispiele hierfür sind Urlaubsgeld, Prämien, Jubiläumszahlungen oder das 13. Monatsgehalt (Weihnachtsgeld).

Wenn es hierzu Streitigkeiten kommt, aber auch wenn eine Gratifikation vereinbart werden soll, bedarf es einer fachkundigen Unterstützung.

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