Neuregelung im Arbeitsrecht 2025
Konkrete Änderungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Das Jahr 2025 bringt wieder eine Reihe von Änderungen im Arbeitsrecht mit sich, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber betreffen. Diese Reformen sind darauf ausgelegt, mehr Flexibilität zu schaffen und gleichzeitig rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Hier sind die wesentlichen Neuerungen im Detail:
1. Vertragsbedingungen in Textform
Ab 2025 können wesentliche Vertragsbedingungen wie in einem Arbeitsvertrag in Textform übermittelt werden, etwa per E-Mail. Dies erleichtert die Kommunikation und reduziert den Papierkram für Arbeitgeber. Arbeitnehmer profitieren von einem leichteren Zugang zu ihren Vertragsunterlagen. Wichtig ist jedoch: Für befristete Arbeitsverträge bleibt die klassische Schriftform erhalten. Das heißt, diese müssen nach wie vor handschriftlich unterschrieben werden, um die rechtliche Klarheit zu wahren.
Auch im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ist jetzt die Textform bei Überlassungsverträgen möglich. Für Betriebsräte bedeutet das, dass die Verleiherlaubnis nicht mehr schriftlich, sondern auch in Textform übermittelt werden kann, wenn es um den Einstellungsprozess geht (§ 14 Abs. 3 AÜG, § 99 Abs. 1 BetrVG).
Auch der Antrag auf Elternzeit, aber auch die Geltendmachung von Pflegezeit ist nunmehr in Textform möglich. Diese Änderung hat eine ernorme Relevanz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
2. Schriftform bei Kündigungen und Aufhebungsverträgen
Die strikte Einhaltung der Schriftform bei Kündigungen und Aufhebungsverträgen bleibt bestehen. Diese Dokumente erfordern weiterhin eine eigenhändige Unterschrift. Dies sorgt für rechtliche Sicherheit und verhindert, dass solche weitreichenden Entscheidungen leichtfertig getroffen werden können. Arbeitnehmer können somit sicher sein, dass Kündigungen nicht unüberlegt ausgesprochen werden.
3. Elektronische Arbeitszeugnisse
Ab 2025 dürfen Arbeitszeugnisse elektronisch mit Hilfe einer qualifizierten elektronischen Signatur ausgestellt werden, vorausgesetzt, der Arbeitnehmer stimmt dieser Form zu. Dies ermöglicht eine effizientere Abwicklung für Arbeitgeber und mehr Flexibilität für Arbeitnehmer beim Erhalt dieser Dokumente. Das Recht auf ein schriftliches Zeugnis bleibt weiterhin gewahrt, falls dies gewünscht wird.
4. Anpassungen im Mutterschutzgesetz
Das Mutterschutzgesetz sieht vor, dass Arbeitgeber unter bestimmten Bedingungen von der anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilung entbunden sind, insbesondere, wenn klare Ausschlüsse bestimmter Tätigkeiten für schwangere oder stillende Frauen bestehen. Diese Anpassung vereinfacht die Planung für Arbeitgeber und schafft Klarheit für Arbeitnehmerinnen, welche Tätigkeiten problemlos ausgeführt werden können.
5. Digitalisierung von Informationspflichten
Arbeitgeber haben ab sofort die Möglichkeit, gesetzliche Aushangpflichten digital zu erfüllen. Dies bedeutet, dass Informationen über gesetzliche Vorschriften digital zur Verfügung gestellt werden können, etwa über interne Netzwerke. Diese Änderung verringert den Verwaltungsaufwand und gewährleistet, dass alle Mitarbeiter schnellen und einfachen Zugang zu relevanten Informationen haben.
Fazit der Änderungen
Die arbeitsrechtlichen Neuerungen im Jahr 2025 fördern die Digitalisierung in der Arbeitswelt. Diese müssen aber rechtssicher erfolgen, so dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber gefordert, sich mit diesen Änderungen vertraut zu machen, um die Vorteile der Digitalisierung nutzen zu können, ohne die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen aus den Augen zu verlieren.
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