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Niemand von uns ist gerne krank und doch passiert es leider immer wieder. Die Krankheit holt einen ein, man schleppt sich zum Arzt, wird krankgeschrieben und legt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber vor. Damit erwartet man doch eigentlich, dass dann in Ordnung ist, nicht wahr? Aber was passiert, wenn der Arbeitgeber die eigene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzweifelt?
Genau diesen Fall schauen wir uns heute genauer an. Dafür untersuchen wir das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18.09.2024 (Aktenzeichen 5 AZR 29/24).
Sachverhalt der Entgeltfortzahlung
Die beiden Parteien streiten über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Der Kläger war seit Januar 2020 als Dozent bei der Beklagten beschäftigt. Er ist schwerbehindert und verdiente zuletzt 3.800 Euro brutto monatlich. Im Dezember 2020 erhielt er ein dienstliches Mobiltelefon mit der Verpflichtung zur Rückgabe im Falle einer Kündigung.
Am 29. April 2022 kündigte der Kläger zum 31. Mai 2022, übergab gleichzeitig die Kündigung und gab das Dienstmobiltelefon zurück. Am 2. Mai 2022 meldete er sich krank und erhielt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zum 13. Mai 2022, welche eine Folgebescheinigung bis zum 31. Mai 2022 enthielt. Am 1. Juni 2022 trat der KLäger eine neue Stelle bei einem Konkurrenzunternehmen an.
Der Kläger fordert von der Beklagten Entgeltfortzahlung für Mai 2022, da er aufgrund von Stress und einem Vorfall bei der Rückgabe von Arbeitsmitteln körperliche und psychische Beschwerden erlitt. Diese haben zu seiner Arbeitsunfähigkeit geführten.
Zweifel an Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Nach der Erkrankung des Arbeitnehmers kam es jedoch zu Komplikationen. Tatsächlich hatte dieser seinen Job gekündigt. Direkt im Anschluss kam es jedoch erneut zu einer Krankmeldung seinerseits. Dies machte den Arbeitgeber misstrauisch und er begann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzuzweifeln. Daraus folgte, dass er sich weigerte dem Arbeitnehmer die Entgeltfortzahlung weiterhin zu gewähren.
Nach der Ansicht des Arbeitnehmers habe er aufgrund der Drohung seiner Vorgesetzten unter Stress und gesundheitlichen Problemen zu leiden. Er behauptete, dass diese durch die sinngemäßen Worte „Bereite dich mal am Montag schon auf einen Spießrutenlauf vor“ seiner Vorgesetzten entstanden seien. Aufgrund dessen habe er Ängste und Depressionen bekommen, weshalb er an Schlafstörungen, Übelkeit, Bauchschmerzen, Durchfall, Kurzatmigkeit und Luftnot gelitten habe.
Im Anschluss an die Kündigung habe sich sein Zustand dann auch noch verschlechtert. Seine Hausärztin habe ihn mit einer psychischen Belastung diagnostiziert.
Bei dem Arbeitgeber löste der die zeitliche Nähe der Krankmeldung zur Kündigung in Zusammenhang mit dem nahtlosen Übergang zu einem neuen Job Zweifel aus. Er stellte die tatsächliche Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers in Frage.
Urteil des Gerichts zur Entgeltfortzahlung
Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass der Beweiswert der vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen tatsächlich erschüttert war. Der entscheidende Punkt war die zeitliche Koinzidenz zwischen Kündigung und Arbeitsunfähigkeit. Solche Umstände können nämlich ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit begründen.
Zusätzlich machte das Gericht deutlich, dass eine Bescheinigung zwar ein starkes Beweismittel ist, aber keine gesetzliche Vermutung für eine tatsächlich bestehende Arbeitsunfähigkeit begründet. Bei berechtigten Zweifeln kann der Arbeitgeber den Beweiswert der Bescheinigung nämlich erfolgreich anfechten.
Schlussfolgerung des Urteils
Dieses Urteil zeigt uns deutlich, dass im Falle von Zweifeln an einer Arbeitsunfähigkeit der Arbeitgeber nicht nur stichhaltige Indizien vorlegen muss. Arbeitnehmer sind zudem auch gut beraten, ihre Beschwerden realistisch und nachvollziehbar darzulegen. Werden Zweifel am Beweiswert der Bescheinigung laut, kehrt dies die Beweislast zum Arbeitnehmer um.
Damit macht uns diese Entscheidung klar, dass man sich der Bedeutung einer sorgfältigen Dokumentation des Krankheitsverlaufs bewusst sein muss. Es kann für Sie nur vom Vorteil sein, alle Gründe der Arbeitsunfähigkeit genau zu kennen und auch darüber hinaus beweisen zu können. Somit können Sie definitiv höhere Erfolgschancen vor Gericht haben. Im Zweifelsfall muss sogar der eigene Arzt vor Gericht entscheiden.
Fazit zur Entgeltfortzahlung
Sie sehen auch hier wieder: eine genaue Dokumentation und ein sorgfältiges Notieren von Gründen, die schlussendlich zu einer Krankschreibung geführt haben, ist immer gut. Wer vor Gericht Beweise vorbringen kann, hat deutlich höhere Erfolgschancen am Ende im Prozess.
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