Ablauf einer Kündigungsschutzklage

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Das Thema Kündigungen hat uns hier schon öfter beschäftigt. Heute wollen wir uns mal genauer anschauen was danach passiert… also nachdem Sie die Kündigung erhalten haben und rechtzeitig zu einem Anwalt für Arbeitsrecht gegangen sind. Doch wie ist der Ablauf einer Kündigungsschutzklage?

 

Vor der Kündigungsschutzklage

Eine Kündigung ist für die meisten Arbeitnehmer ein einschneidendes Erlebnis, dass erhebliche persönliche und berufliche Auswirkungen mit sich bringt. Sie stehen nun vor der Herausforderung ihre Rechte zu wahren und dagegen vorzugehen – und dies möglichst erfolgreich! 

Dazu sollten Sie sich unbedingt Hilfe von einem Experten, einem Fachanwalt für Arbeitsrecht holen. Darauf haben wir schon mehrfach hingewiesen und wollen es auch an dieser Stelle erneut. Insbesondere der Kündigungsschutz besteht aus einer Vielzahl von Regelungen, deren Systematik Laien oft nicht verstehen. Daher ist es unerlässlich zuerst einen Anwalt zu kontaktieren, um eine höhere Erfolgsaussicht der Kündigungsschutzklage zu erreichen. 

 

Prüfung der Kündigungsgründe

Um auf eine Kündigung reagieren zu können, muss zunächst geklärt werden, um welche Kündigung es sich handelt. Die außerordentliche oder die ordentliche Kündigung und was der Kündigungsgrund war. Davon hängen nämlich die konkreten Voraussetzungen ab, ob eine Kündigung sozial gerechtfertigt ist. 

Die einzelnen Voraussetzungen der Kündigung, vor allem die verschiedenen Kündigungsgründe wollen wir hier ausklammern, lesen Sie mehr dazu in der entsprechenden Kategorie in unserem Blog auf der Website. 

Der Rechtsanwalt wird gemeinsam mit dem Mandanten die genauen Umstände der Kündigung durchgehen, um sich ein Bild über die soziale Rechtfertigung machen. Daneben werden alle weiteren Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung geprüft werden. Nach dieser Einschätzung kann eine erste Prognose erfolgen, welche Aussichten eine Klage hätte. Klagen um jeden Preis würde Ihnen kein guter Rechtsanwalt empfehlen. Denn es gibt leider Fälle da macht es einfach keinen Sinn.

 

Fristen

Wenn die Prognose für eine Klage und deren Erfolg spricht, gilt es die Fristen einzuhalten. Nach § 4 des Kündigungsschutzgesetzes muss gegen eine Kündigung innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage eingereicht werden. Andernfalls wird sie wirksam, unabhängig davon, ob alle Vorschriften beachtet wurden. Es handelt sich um eine sogenannte Ausschlussfrist.

Das ist also enorm wichtig sonst kann selbst der beste Anwalt nichts mehr für Sie tun. Warten Sie, nachdem Ihnen die Kündigung zugegangen ist nicht zu lange ab. Lassen Sie den Schock kurz sacken und fangen Sie an zu handeln.

 

Erhebung der Kündigungsschutzklage

Die Erhebung der Kündigungsschutzklage erfolgt schriftlich beim Arbeitsgericht. Der Anwalt hat hier die genauen Umstände der Kündigung, wie mit Ihnen besprochen, dargelegt und mit den rechtlichen Argumenten untermauert. Ihr Standpunkt, nämlich dass die Kündigung unwirksam ist, und die Anträge werden schriftlich und für das Gericht schlüssig dargelegt.

Der Gegner oder auch Beklagter genannt, also Ihr ehemaliger Arbeitgeber, erhält dann die Gelegenheit eine Klageerwiderung zu verfassen. Auch die wird an das zuständige Gericht übermittelt. Das kann sich jetzt einen Überblick verschaffen.

 

Gütliche Einigung und Güteverhandlung

In vielen Fällen kommt es gar nicht zu einer Entscheidung durch das Gericht. Sondern die Parteien einigen sich gütlich, bevor es zu einer Verhandlung kommt. Deswegen schreibt das Arbeitsgericht diese Güteverhandlung sogar vor. Hier geht es nur darum zu einer außergerichtlichen Einigung zu kommen. Bei einer Kündigung kann das bedeuten, dass ihr Anwalt versucht eine Abfindung für Sie zu erkämpfen.

In diesem Stadium kommt es auf das Verhandlungsgeschick ihres Anwaltes an. Er sollte hier aber auch auf ihre Interessen und Wünsche Rücksicht nehmen, um das Verfahren in ihrem Sinne zu führen.

 

Kündigungsschutzprozess

Wenn die Güterverhandlung scheitert und keine Einigung erzielt werden konnte, beginnt die richtige Arbeit. Die Parteien müssen dann schriftlich Ihre Vorstellungen vortragen. Es kommt sodann zu einem Kammertermin. Hier sitzt man dem hauptamtlichen Richter und zwei ehrenamtlichen Richtern gegenüber. Die Argumente beider Seiten aus Klageerhebung und Klageerwiderung werden vorgetragen, unter Umständen Zeugen gehört oder andere Beweise gewürdigt.

 

Urteil und Rechtsmittel

Wenn die Richter zu einem Ergebnis gekommen ist, nachdem beide Parteien die Gelegenheit erhalten haben alle Argumente vorzutragen, sprechen sie ein Urteil. Im Falle einer Kündigung kann das bedeuten, dass das Arbeitsverhältnis endet oder fortbesteht, die Kündigung also Bestand hat oder nicht.

In jedem Fall sollten Sie bedenken, wie viel Sinn es macht das Arbeitsverhältnis dennoch fortzusetzen. Nach einem Prozess können Sie sicher sein, dass es ihnen am Arbeitsplatz möglichst schwer gemacht werden wird. Es kann für sie nach dem Obsiegen vor Gericht aber eine Abfindung winken, die Sie im Falle der Kündigung nicht erhalten hätten.

Gegen dieses Urteil können Sie Rechtsmittel einlegen, etwa Berufung. Ihr Fall geht in diesem Fall in die nächsthöhere Instanz. Nach dem Arbeitsgericht entscheiden Landesarbeits- und Bundesarbeitsgerichte über arbeitsrechtliche Themen. Sprechen Sie in jedem Fall mit ihrem Anwalt über die Erfolgsaussichten. Arbeitsgerichtliche Verfahren können viel Zeit in Anspruch nehmen, die sollte man nur investieren, wenn gute Chancen bestehen!

 

Strategien für Kündigungsschutzklage

Ein Kündigungsschutzverfahren gewinnt man nur mit entsprechender Strategie. Und die hängt nicht nur von ihrem Anwalt ab. Zuerst ist es unerlässlich, dass Sie mitarbeiten und alle Dokumente zur Verfügung stellen oder mögliche Zeugen benennen. Um die Unwirksamkeit einer Kündigung zu beweisen ist ein guter Überblick der erste Schritt.

Auch eine Kalkulation der Kosten ist wichtig. Denn dieser Fakt ist für die Mandanten oft von enormer Bedeutung. Ein guter Anwalt sollte hier transparent sein und Sie über alle anfallenden Kosten informieren.

 

Fazit

Die Kündigungsschutzklage ist ein kompliziertes rechtliches Verfahren, aber es kann sich lohnen! Mit der richtigen Vorbereitung, Beratung und Strategie in der gerichtlichen Verhandlung kann es zum gewünschten Ergebnis kommen.

Aber nur, wenn Sie sich zeitnah nach Erhalt der Kündigung an einen arbeitsrechtlichen Experten wenden. Wir stehen Ihnen dazu bundesweit zu Verfügung! Nutzen Sie zur Terminvereinbarung die Online-Terminvergabe. In unserem Blog auf der Website finden Sie viele weitere spannende Beiträge zum Arbeitsrecht.

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Kategorie

Allgemein | Arbeitsvertrag | Kündigung
21. August 2024

Ansgar F. Dittmar

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Mediator (DAA), Wirtschaftsmediator
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