Verleumdung am Arbeitsplatz ist ein heikles Thema, das sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber weitreichende Konsequenzen haben kann. Falsche Behauptungen können Karrieren zerstören, das Betriebsklima vergiften und zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten führen.Besonders brisant wird es, wenn Verleumdung im Zusammenhang mit Belästigungsvorwürfen oder im Kontext einer Kündigungsschutzklage auftritt. In diesem Beitrag beleuchten wir die verschiedenen Aspekte der Verleumdung im Arbeitsverhältnis, insbesondere im Hinblick auf Belästigung und Kündigungsschutzklagen.
Was ist Verleumdung?
Verleumdung liegt vor, wenn jemand unwahre Tatsachenbehauptungen über eine andere Person aufstellt, die geeignet sind, deren Ruf zu schädigen. Im Arbeitskontext kann dies verschiedene Formen annehmen, z.B.:
- Falsche Anschuldigungen von Fehlverhalten oder Inkompetenz
- Unwahre Behauptungen über sexuelle Belästigung, Diskriminierung oder Mobbing
- Gerüchte, die das Ansehen eines Mitarbeiters untergraben
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Strafgesetzbuch (StGB). Relevant sind insbesondere die §§ 185 ff. StGB zu Ehrverletzung und die allgemeinen Bestimmungen zum Schadensersatz nach § 823 BGB.
Verleumdung im Zusammenhang mit Belästigung
Besonders brisant wird es, wenn Verleumdung im Zusammenhang mit Belästigungsvorwürfen auftritt. Falsche Anschuldigungen sexueller Belästigung, Diskriminierung oder Mobbing können für den Beschuldigten verheerende Folgen haben. Auch selbst wenn sich die Vorwürfe später als haltlos erweisen. Hier ist es wichtig zu betonen, dass sowohl das Opfer von Belästigung als auch der fälschlich Beschuldigte Schutz vor Rufschädigung haben. Ein solches Vorgehen kann nicht nur zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Dynamik falscher Belästigungsvorwürfe
Falsche Belästigungsvorwürfe können aus verschiedenen Gründen entstehen. Manchmal stecken persönliche Rachegelüste dahinter, in anderen Fällen handelt es sich um Missverständnisse oder Fehlinterpretationen. Unabhängig vom Motiv ist es entscheidend, dass solche Vorwürfe ernst genommen und gründlich untersucht werden.
Verleumdung und Kündigungsschutzklage
Eine Kündigungsschutzklage wird oft dann eingereicht, wenn ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung vorgehen will. Im Rahmen einer solchen Klage kann Verleumdung eine wichtige Rolle spielen. Denkbar sind folgende Szenarien:
- Der Arbeitgeber begründet die Kündigung mit falschen Behauptungen über den Arbeitnehmer (z.B. angebliche Pflichtverletzungen, die nicht stattgefunden haben). Dies kann als Versuch gewertet werden, eine unrechtmäßige Kündigung zu rechtfertigen.
- Der Arbeitnehmer erhebt im Rahmen der Klage Vorwürfe gegen den Arbeitgeber oder Kollegen, die sich als unwahr herausstellen. Dies kann die Position des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozess erheblich schwächen.
In beiden Fällen kann Verleumdung zu Schadensersatzansprüchen führen.
Zusätzliche Aspekte im Zusammenhang mit Kündigungsschutz:
- Rufschädigung als Kündigungsgrund: Wenn ein Arbeitnehmer durch sein Verhalten (z.B. durch Verleumdung von Kollegen oder Vorgesetzten) den Ruf des Unternehmens schädigt, kann dies unter Umständen eine Kündigung rechtfertigen.
- Verdachtskündigung: In manchen Fällen kann ein Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen, wenn ein dringender Verdacht auf Verleumdung oder andere schwerwiegende Verfehlungen besteht. Hier sind jedoch strenge Anforderungen an die Beweisführung zu erfüllen.
Beweislast und Beweisführung
Wer eine Verleumdung behauptet, trägt grundsätzlich die Beweislast. Das bedeutet, er muss nachweisen, dass die Äußerung unwahr ist und einen Ruf geschädigt hat. Die Beweisführung kann schwierig sein, insbesondere wenn es um mündliche Äußerungen oder Gerüchte geht. Im Falle von Belästigungsvorwürfen kann die Beweisführung besonders komplex sein, da oft Aussage gegen Aussage steht.
Was tun bei Verleumdung?
Wenn Sie Opfer von Verleumdung am Arbeitsplatz geworden sind, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
1. Dokumentation: Sammeln Sie alle Beweise, die die Verleumdung belegen (E-Mails, Zeugenaussagen, etc.).
2. Gespräch suchen: Versuchen Sie, das Gespräch mit der Person zu suchen, die die Verleumdung begangen hat, um die Angelegenheit außergerichtlich zu klären.
3. Anwalt konsultieren: Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, wie wir von LAW UNIQ Arbeitsrecht, kann Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten und Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
4. Unterlassungsklage: Bei schwerwiegenden Fällen kann eine Unterlassungsklage erwogen werden, um weitere Verleumdungen zu verhindern.
5. Schadensersatz: Sie haben möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz für den erlittenen Schaden.
6. Strafanzeige: In besonders schweren Fällen kann eine Strafanzeige wegen Verleumdung oder übler Nachrede in Betracht gezogen werden.
Prävention
Um Verleumdung am Arbeitsplatz vorzubeugen, sollten Unternehmen eine offene und respektvolle Kommunikationskultur fördern. Schulungen zum Thema Mobbing und Belästigung können dazu beitragen, das Bewusstsein für die Problematik zu schärfen. Es ist wichtig, klare Richtlinien für den Umgang mit Beschwerden und Vorwürfen zu etablieren, um sicherzustellen, dass diese fair und unvoreingenommen behandelt werden.
Fazit
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