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Fast ist es geschafft! Sie freuen sich auf die Feiertage und auf das neue Jahr. Vielleicht haben Sie sogar noch ein paar Urlaubstage aus dem letzten Jahr übrig und freuen sich diese im neuen Jahr genießen zu können. Aber geht das überhaupt? Haben Urlaubsansprüche ein Verfallsdatum?

Eigentlich gilt der Grundsatz: ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Das ist leider bei § 7 Abs. 1 BUrlG nicht der Fall. Dieser sagt eindeutig: der Urlaub muss im laufenden Jahr genommen werden. Eine Übertragung auf das Folgejahr ist nur möglich, wenn aus betrieblichen oder persönlichen Gründen (z.B. Krankheit) der Urlaub nicht gewährt werden konnte. Aber ist das das Ende vom Lied?

 

BAG: Kein Verfall ohne konkreten Hinweis an Arbeitnehmer:in

Nein, sagt das Bundesarbeitsgericht. Damit vollzieht es eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Dieser hat in seinem Urteil v. 06.11.2018, Az. C-684/16 entschieden, dass Urlaub nur verfallen kann, wenn der/die Arbeitnehmer: in tatsächlich in der Lage war den Urlaub zu nehmen. Der Arbeitgeber ist im Zweifel verpflichtet, bevor der Anspruch verfällt, den/die Arbeitnehmer: in unmissverständlich aufzufordern, seinen/ihren Urlaub zu nehmen. Der Urlaub kann also mit automatisch mit dem Jahreswechsel verfallen.

 

Was heißt das für Sie?

Prüfen Sie zum Jahreswechsel wieviel Urlaub Ihnen nach Ihren Aufzeichnungen noch zusteht. Fordern Sie Ihren Arbeitgeber sodann schriftlich auf die Zahl der verbliebenen freien Tage zu benennen. Sollte Ihr Arbeitgeber darauf verweisen, dass Ihr Urlaub verfallen sei, sollten Sie dagegen vorgehen.
Und im umgekehrten Fall müssen Sie als Arbeitgeber rechtzeitig darauf hinweisen, dass Urlaub verfällt, wenn er nicht genommen wird. Sie müssen die betroffenen Arbeitnehmer: innen konkret auffordern, ihren Urlaub zu nehmen. Die Aufforderung sollte dokumentiert werden, damit es hinterher keine Diskussion keine Beweisschwierigkeiten gibt.

Sofern Sie in bei der Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche Hilfe benötigen, steht unser Beraterteam gerne an Ihrer Seite. Bitte zögern Sie nicht und buchen direkt einen Termin.

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