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Kurzfristige Nachladungen bei Betriebsratssitzung

Die ordnungsgemäße Zusammensetzung eines Betriebsrats bei einer Betriebsratssitzung ist für die Wirksamkeit seiner Beschlüsse unerlässlich. § 29 BetrVG regelt die Ladung von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern. Doch was passiert, wenn ein Mitglied kurzfristig ausfällt?

Muss dann in aller Eile ein Ersatzmitglied nachgeladen werden? Ein aktuelles Urteil des BAG (Urteil vom 20.05.2025 – 1 AZR 35/24) liefert hierzu eine klare Antwort und bietet eine wichtige Orientierungshilfe für die Praxis.

Der Sachverhalt der Betriebsratssitzung

Der Ausgangspunkt des Urteils war ein Streit um die Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung (BV 2020), die eine Kürzung eines Entgelt-Sockelbetrags vorsah. Ein ehemaliger Arbeitnehmer klagte gegen diese Kürzung, da er weiterhin eine Vergütung nach der alten Betriebsvereinbarung (BV 2007) beanspruchte. Im Verlauf des Rechtsstreits genehmigte der Betriebsrat die BV 2020 in einer Betriebsratssitzung.

Zwei Ersatzmitglieder waren bereits für vorher bekannt abwesende Mitglieder geladen. Ein weiteres Mitglied meldete sich jedoch erst am Morgen der Betriebsratssitzung krank. Ein weiteres Ersatzmitglied wurde nicht nachgeladen. Der Kläger war der Meinung, dass die Genehmigung der BV 2020 aufgrund der nicht ordnungsgemäßen Besetzung des Betriebsrats unwirksam sei.

 

Das Urteil des BAG

In seinem Urteil gab das BAG dem Unternehmen recht. Die Genehmigung der BV 2020 sei wirksam, da der Betriebsratsvorsitzende nicht verpflichtet sei, ein Ersatzmitglied in aller Eile nachzuladen, wenn der Ausfall eines Mitglieds erst am Tag der Betriebsratssitzung bekannt wird. Das Gericht argumentierte, dass eine kurzfristige Nachladung die Vorbereitung des Ersatzmitglieds unmöglich machen und damit den Zweck der rechtzeitigen Ladung nach § 29 BetrVG unterlaufen würde.

Das BAG räumte dem Betriebsratsvorsitzenden ein Ermessen ein: Er darf tatsächlich regelmäßig davon ausgehen, dass eine Nachladung nicht mehr rechtzeitig möglich ist, wenn der Ausfall erst am Sitzungstag bekannt wird. Die nachträgliche Genehmigung des Beschlusses durch den Betriebsrat heilt die anfängliche Unwirksamkeit.

 

Auswirkungen und Konsequenzen auf die Betriebsratssitzung

Für die Praxis bietet das Urteil eine klare Orientierung. Es bestätigt den Beurteilungsspielraum des Betriebsratsvorsitzenden bei kurzfristigen Ausfällen. Eine Dokumentation der Umstände des Ausfalls und der Entscheidung, kein Ersatzmitglied nachzuladen, ist jedoch ratsam. Die Entscheidung des BAG sollte nicht dazu führen, dass die rechtzeitige Ladung von Betriebsratsmitgliedern und die Berücksichtigung von Ersatzmitgliedern vernachlässigt werden. Bei besonders wichtigen Entscheidungen oder komplexen Tagesordnungspunkten empfiehlt sich weiterhin die frühzeitige Absicherung durch die Ladung von genügend Ersatzmitgliedern.

 

Fazit

Mit diesem BAG-Urteil tritt nun Rechtssicherheit im Umgang mit kurzfristigen Ausfällen von Betriebsratsmitgliedern ein. Es erleichtert die Durchführung einer Betriebsratssitzung, indem es dem Betriebsratsvorsitzenden einen angemessenen Beurteilungsspielraum einräumt. Gleichzeitig unterstreicht es die Notwendigkeit einer sorgfältigen Planung und Vorbereitung von einer Betriebsratssitzung, um die Wirksamkeit der Beschlüsse zu gewährleisten. Eine transparente Dokumentation der Entscheidungsprozesse ist in jedem Fall ratsam.

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