In Zeiten von Corona: 10 Stunden am Tag arbeiten?

Dürfen Arbeitnehmer mehr als 10 Stunden am Tag arbeiten?

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Immer öfter wird die Frage an uns herangetragen, ob Arbeitnehmer mehr als 10 Stunden pro Tag arbeiten dürfen. Das Arbeitszeitrecht ist sehr verworren, aber im Normalfall gilt, dass im Schnitt in der Woche nicht mehr als 8 Stunden pro Tag gearbeitet werden soll. Die Arbeitszeit darf auf bis zu 10 Stunden ausgedehnt werden, wenn im Wochenschnitt maximal 48 Stunden nicht überschritten werden. Der Gesetzgeber geht dabei von werktäglicher Arbeit aus also von Montag bis Samstag. Bei einer Fünftagewoche heißt das, dass an bis zu vier Tagen 10 Stunden gearbeitet werden kann, um im Schnitt zu bleiben.

Gesetzliche Höchstarbeitszeit vs. vertraglich vereinbarte Arbeitszeit

Zu unterscheiden ist die oben genannte gesetzliche Höchstarbeitszeit – also das was gesetzlich maximal erlaubt ist – und die vertraglich geschuldete Arbeitszeit, also die Arbeitszeit, die im Arbeitsvertrag geregelt ist, z. B. die 40-Stunden-Woche.
Es kommt jedoch häufig vor, dass Arbeitnehmer: innen über die 10 Stunden hinaus arbeiten sollen. Das ist im Gesetz zunächst nicht vorgesehen, es sei denn es gibt Sonderregelungen in einem Tarifvertrag. Aber das Gesetz lässt eine weitere Ausnahme zu, die vor allem aktuell hoch relevant ist.

Aktuelle Sonderregelung: Covid-19-Arbeitszeitverordnung

Das Arbeitsministerium hat im Zuge der Corona Pandemie durch Verordnung eine Änderung am Arbeitszeitgesetz vorgenommen. Hierzu ist es auch berechtigt. Seit neustem gibt eine Covid-19-Arbeitszeitverordnung, die vorsieht, dass Arbeitnehmer in dem sogenannten systemrelevanten Berufen länger arbeiten dürfen.
Welche Arbeitnehmer arbeiten in solchen systemrelevanten Berufen? Das sind diejenigen, die

  • in Supermärkten arbeiten,
  • in Krankenhäusern,
  • in Apotheken,
  • in der Pflege,
  • Produkte herstellen, die für die Bekämpfung der Epidemie wichtig sind, wie zum Beispiel Schutzmasken,
  • Menschen, die in Not- und Rettungsdiensten arbeiten,
  • für die Polizei arbeiten,
  • für die Energieversorgung und für die Abfall- und Abwasserentsorgung verantwortlich sind,
  • in der Landwirtschaft und Tierhaltung und
  • diejenigen, die für die Datennetze zuständig sind.

Bis zu 12 Stunden werktäglich in Zeiten von Corona

Diese Arbeitnehmer: innen können bis zu 12 Stunden werktäglich eingesetzt werden, d. h. von Montag bis Samstag. Jedoch gibt es auch hier eine Grenze, die nicht überschritten werden darf: über 60 Stunden in der Woche darf nicht gearbeitet werden!

Weitere Änderungen bei Ruhezeit und Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

In der Verordnung ist auch die Möglichkeit vorgesehen die Ruhezeit, um bis zu 2 Stunden zu verkürzen. Eine Mindestruhezeit von 9 Stunden darf aber nicht unterschritten werden und die Reduzierung der Ruhezeit muss innerhalb von 4 Wochen ausgeglichen werden. D. h. bei einer Verkürzung der Ruhezeit, muss innerhalb von 4 Wochen im Schnitt die Ruhezeit trotzdem 11 Stunden betragen.
Auch hinsichtlich der Sonn- und Feiertagsbeschäftigung dürfen Arbeitnehmer: innen eingesetzt werden, wenn Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, aber auch, wenn die Ladenöffnungszeiten verändert werden und zum Beispiel eine Sonntagsöffnung ermöglicht wird. Auch hier ist aber ein Ersatzruhetag sicherzustellen. Dieser muss innerhalb von 8 Wochen, spätestens jedoch in der derzeitigen Situation bis zum 31. Juli 2020 gewährt werden.
Diese Veränderung der Arbeitszeitverordnung ist bis zum 30. Juni 2020 befristet.

Arbeitsvertraglich bedeutet eine Beschäftigung von bis zu 12 Stunden, dass dies Überstunden sind. Wenn arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich Ansprüche auf Überstundenzuschläge bestehen, sind diese auch dann zu zahlen.

Fazit

Noch einmal zusammengefasst: 12-Stunden-Tage sind in Corona-Zeiten bei systemrelevanten Arbeiternehmer: innen möglich. Im Zweifelsfall sollte ein solcher Einsatz aber überprüft werden – entweder durch den Betriebsrat oder natürlich durch einen Anwalt.

Selbstverständlich sind unsere Expertinnen und Experten ständig für konkrete arbeitsrechtliche Fragen erreichbar. Per Telefon, per E-Mail oder per Videochat können wir Sie bundesweit beraten und vertreten.

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Ansgar F. Dittmar

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Mediator (DAA), Wirtschaftsmediator
Tel.: +49(0)69-2097378-0
Fax.: +49(0)69-2097378-10
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