Rechtsanwaltskosten-1
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Freistellung des Betriebsrats von RA-Kosten

Die Mitbestimmung des Betriebsrats ist eine wichtiger Teil deutschen Unternehmensmitbestimmung. Die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zur Durchsetzung seiner Rechte ist mitunter notwendig, jedoch auch kostenintensiv. Die Frage der Übernahme der Rechtsanwaltskosten (RA-Kosten) durch den Arbeitgeber ist daher von großer Bedeutung. Ein Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 27. September 2023 (2 TaBV 8/23) bringt nun Licht ins Dunkle.

 

Sachverhalt der RA-Kosten

Im vorliegenden Fall verweigerte eine Arbeitgeberin die Übernahme der RA-Kosten des Betriebsrats. Dieser hatte einen Anwalt beauftragt, um gegen die einseitige Einstellung einer Mitarbeiterin als HR-Leitung ohne vorherige Betriebsratsbeteiligung vorzugehen. Die Arbeitgeberin bezweifelte die Wirksamkeit des ursprünglichen Betriebsratsbeschlusses zur Anwaltsbeauftragung. Angeblich würde dieser gegen § 25 Abs. 2 BetrVG verstoßen.

Tatsächlich enthielt der erste Beschluss einen solchen Verstoß. Der Betriebsrat genehmigte die Beauftragung jedoch später in einer ordnungsgemäß durchgeführten Sitzung erneut.

 

Begründung des BAG

Das BAG wies die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin zurück. Es bestätigte die Unwirksamkeit des ersten Beschlusses aufgrund des Verstoßes gegen § 25 Abs. 2 BetrVG. Die Einhaltung dieser Vorschrift ist für die Wirksamkeit von Betriebsratsbeschlüssen entscheidend. Gleichzeitig hob das Gericht jedoch hervor, dass ein unwirksamer Beschluss durch einen späteren, ordnungsgemäßen Beschluss geheilt werden kann. Der spätere Beschluss des Betriebsrats zur Genehmigung der Anwaltsbeauftragung war ordnungsgemäß und wirkt rückwirkend. Die Übernahme der RA-Kosten durch den Arbeitgeber setzt voraus, dass die anwaltliche Hilfe erforderlich war, was in diesem Fall unstrittig war.

 

Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des BAG hat weitreichende praktische Konsequenzen. Betriebsräte müssen die formalen Vorgaben des BetrVG strikt einhalten, um die Wirksamkeit ihrer Beschlüsse zu gewährleisten. Verstöße können zur Ablehnung der Übernahme der RA-Kosten durch den Arbeitgeber führen. Gleichzeitig eröffnet der Beschluss die Möglichkeit der nachträglichen Heilung unwirksamer Beschlüsse, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Arbeitgeber müssen die Erforderlichkeit der anwaltlichen Hilfe prüfen. Bei Unsicherheiten ist die Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung sowohl für Arbeitgeber als auch für Betriebsräte ratsam.

 

Fazit der RA-Kosten

Der BAG-Beschluss unterstreicht die Wichtigkeit der korrekten Verfahrensweise bei Betriebsratsbeschlüssen und die Bedeutung der Einhaltung des BetrVG. Arbeitgeber und Betriebsräte sollten die formalen Anforderungen genau kennen und beachten. Die Möglichkeit der nachträglichen Heilung unwirksamer Beschlüsse sollte zwar berücksichtigt, aber nicht als Freibrief für fehlerhafte Beschlussfassungen verstanden werden. Eine gründliche Prüfung der Erforderlichkeit der anwaltlichen Kosten ist für beide Seiten unerlässlich.

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