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Wann der Jobabbau unvermeidlich wird
Eine betriebsbedingte Kündigung ist für Arbeitnehmer oft ein Schock. Doch wann ist sie rechtens? Und welche Rechte haben Betroffene? In unserem Kündigungsschutzspezial beläuchen wir die wichtigsten Aspekte und zeigen Ihnen auf, was Sie genau wissen müssen.
Wenn wirtschaftliche Notwendigkeit Arbeitsplätze kostet
Die Grundlage für den Kündigungsschutz in Deutschland bildet § 1 KSchG. Diese Art von Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist ein Instrument, zu dem Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten greifen können. Sie ist jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft, um Missbrauch zu verhindern und die Interessen der Arbeitnehmer zu schützen. In diesem Beitrag erfahren Sie, was diese Art von Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausmacht, wann sie zulässig ist und welche Rechte Sie als Arbeitnehmer haben.
Was bedeutet betriebsbedingte Kündigung?
Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist betriebsbedingt, wenn die Gründe nicht in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers liegen, sondern in betrieblichen Erfordernissen. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten, Umstrukturierungen oder Rationalisierungsmaßnahmen gezwungen ist, Arbeitsplätze abzubauen.
Darüber hinaus gibt es noch zwei weitere Arten:
- Personenbedingt: Hier liegt der Grund in den Eigenschaften oder den Fähigkeiten des Arbeitnehmers (z.B. Krankheit).
- Verhaltensbedingt: Dabei wird dem Arbeitnehmer ein Fehlverhalten vorgeworfen (z.B. Arbeitsverweigerung).
Die Voraussetzungen der betriebsbedingten Kündigung
Ein Stellenabbau ist nur unter strengen Voraussetzungen rechtmäßig. Zunächst muss ein dringender betrieblicher Erfordernisgrund vorliegen, beispielsweise Auftragsrückgänge, Rationalisierungen oder die Schließung von Betriebsteilen. Diese müssen eine wirtschaftliche Notwendigkeit für den Stellenabbau begründen. Der betroffene Arbeitsplatz muss tatsächlich entfallen; eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit innerhalb des Unternehmens darf nicht bestehen. Zudem ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Sozialauswahl durchzuführen. Bei dieser wird der betroffenen Mitarbeiter nach Kriterien wie Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung hinsichtlich ihrer Schutzbedürftigkeit bewertet. Schlussendlich muss eine Interessenabwägung erfolgen. Dies bedeutet, dass das betriebliche Interesse an der Kündigung das Interesse des Arbeitnehmers am Arbeitsplatzerhalt übersteigen muss.
Der Ablauf: Was passiert wann?
Ein Stellenabbau wird in der Regel zunächst angekündigt, beispielsweise im Rahmen einer Betriebsversammlung. Wenn ein Betriebsrat besteht, muss dieser vor Ausspruch von Kündigungen angehört werden. Die Kündigung selbst muss schriftlich erfolgen, die gesetzliche Kündigungsfrist muss nämlich eingehalten werden. Außerdem muss der Grund, also die dringenden betrieblichen Erfordernisse, genannt werden. Betroffene Arbeitnehmer haben drei Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens Zeit, beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einzureichen.
Ihre Rechte als Arbeitnehmer bei einer betriebsbedingten Kündigung
- Kündigungsschutzklage: Die Klage kann dazu führen, dass die Kündigung für unwirksam erklärt wird und Sie weiterhin beschäftigt werden.
- Abfindung: Oftmals wird im Rahmen eines Vergleichs vor Gericht eine Abfindung vereinbart. Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache und hängt von verschiedenen Faktoren ab (z.B. Betriebszugehörigkeit, Alter, Chancen auf dem Arbeitsmarkt).
- Arbeitslosengeld: Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Sie in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld.
- Zeugnis: Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes und qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Fazit: Es ist nicht das Ende
Eine betriebsbedingte Kündigung ist eine schwierige Situation, welche aber nicht gleich das Ende Ihrer Karriere bedeuten muss. Informieren Sie sich über Ihre Rechte, suchen Sie gegebenenfalls rechtlichen Rat und nutzen Sie die Zeit, um sich neu zu orientieren und Ihre beruflichen Ziele zu überdenken. Mit einer positiven Einstellung und der richtigen Strategie können Sie gestärkt aus dieser Krise hervorgehen. Wir beraten Sie gerne bei juristischen Fragen. Vereinbaren Sie dafür gerne einen Online-Temin mit uns.
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