Checkliste Kündigung

Kündigung erhalten? Das ist zu tun!

Wer eine Kündigung aus dem Briefkasten zieht ist zunächst einmal geschockt – allerdings muss er einige Dinge zügig erledigen, um seine Rechte zu sichern. Wir wollen mit einer kleinen Checkliste sicherstellen, dass Sie Ihre Rechte richtig wahrnehmen:

1. Haben Sie eine schriftliche Kündigung erhalten?

Wichtig ist, dass die Kündigung schriftlich erfolgt ist – ansonsten ist die Kündigung von vorneherein unwirksam. Eine mündlich ausgesprochene oder angedrohte Kündigung kann nicht zu einer wirksamen Kündigungserklärung gem. § 623 BGB führen.
Wichtig ist auch, dass Sie sich das Datum notieren, an welchem Sie die Kündigung erhalten haben.

2. Fristen einhalten

Um Ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld-I sicherzustellen, müssen Sie sich unverzüglich nach Erhalt der Kündigung arbeitssuchend melden. Also – bitte nicht zu lange warten, um zur Agentur für Arbeit zu gehen. Bei längeren Kündigungsfristen (länger als drei Monate) muss der Gang zur Agentur für Arbeit drei Monate vor dem Beendigungszeitpunkt geschehen. Dieser kann persönlich, telefonisch oder per Internet erfolgen.
Sollten Sie gegen die Kündigung rechtlich vorgehen wollen, muss auch hier eine Frist eingehalten werden. Spätestens drei Wochen nach Erhalt der Kündigung muss Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Diese Frist ist zwingend einzuhalten. Danach sind die Ansprüche fast nicht mehr durchsetzbar. Insofern ist schnelles Handeln geboten!

3. Aufhebungsvertrag

Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber anstelle einer Kündigung einen Aufhebungsvertrag angeboten, dann sind die oben genannten Fristen zunächst nicht relevant. Nichtsdestotrotz müssen Sie auch hier einige wichtige Dinge beachten. Zu prüfen ist, ob eine einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zu Schwierigkeiten, wie z. B. der Verhängung einer Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit, führen kann. Die Sperrzeit ist ein Zeitraum von bis zu drei Monaten, in denen keinerlei Zahlung durch die Agentur für Arbeit vorgenommen werden. Tipp: Lassen Sie sich nicht von Zahlen, bspw. durch eine Abfindung, blenden. Lassen Sie den Aufhebungsvertrag unbedingt durch einen Anwalt prüfen!

4. Kontakt zu Experten aufnehmen

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche brachen sie grundsätzlich eine/n Anwalt: in. Die Kosten für eine Erstberatung i.H.v. max. 226,10 EUR (Erstberatungsgebühr 190,00 EUR zzgl. MwSt.) sind für gewöhnlich gut investiert, wenn Sie den Rat eines/einer Fachanwalts/Fachanwältin für Arbeitsrecht suchen. Diese können neben einer Einschätzung der Erfolgsaussichten einer möglichen Klage auch eine Kosteneinschätzung geben, denn Ihr Verfahren soll für Sie nicht nur erfolgreich, sondern auch wirtschaftlich sein. Nutzen Sie auch unser Angebot der Erstberatung.

5. Vorbereitung auf Ihren Beratungstermin

Der Beratungstermin ist besonders erfolgreich, wenn Sie alle notwendigen Informationen bereits mitbringen. Hierzu gehört Ihr Arbeitsvertrag nebst allen Anlagen und Ergänzungen, ggf. die Abmahnungen, Ihre Gehaltsabrechnungen mindestens der letzten drei Monate und das Kündigungsschreiben. Sollte das Unternehmen tarifgebunden ist, kann es hilfreich sein auch den aktuellen Tarifvertrag mitzubringen. Darüber hinaus sollten Sie in Erfahrung bringen, ob es in ihrem Unternehmen einen Betriebsrat gibt und ob er zu Ihrer Kündigung angehört wurde. Ferner sollten Sie herausfinden, wie viel Teilzeit- und Vollzeit-Arbeitnehmer: innen in Ihrem Unternehmen beschäftigt sind. Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber bei der Übergabe der Kündigung Gründe genannt? Wenn ja, dann dokumentieren Sie diese bitte.

Nach Vornahme dieser ersten Schritte sind Sie gut gerüstet, um sich gegen eine Kündigung zu wehren. Eine Kündigung ist kein Weltuntergang und führt nicht zur sofortigen Armut. Wichtig ist es, einen kühlen Kopf zu bewahren und Kontakt mit denjenigen aufnehmen, die Ihnen helfen können. Und natürlich gilt auch hier– nicht zurückblicken, sondern nach vorne!

„Nichts ist entspannter, als das anzunehmen, was kommt.“ (Dalai Lama)

Sollten Sie weitere Fragen zu einer Kündigung oder einem anderen arbeitsrechtlichen Thema haben, wenden Sie sich an unsere Experten. Wir senden Ihnen für einen Beratungstermin auch gerne unsere Checkliste.

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Ansgar F. Dittmar

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Mediator (DAA), Wirtschaftsmediator
Tel.: +49(0)69-2097378-0
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