In unserem digitalen Zeitalter steht das Arbeitsrecht vor ständig wechselnden Herausforderungen. Technologische Entwicklungen, insbesondere im Bereich der mobilen Arbeit, erfordern kontinuierliche Anpassungen und neue rechtliche Überlegungen.Heute wollen wir besonders die Betriebsräte unter unseren Leserinnen und Lesern auf topaktuelle Ereignissen und Änderungen hinweisen.
Mit dem neusten Update für Microsoft Teams, welches ab Dezember 2025 eingeführt wird, können sich grundlegende Änderungen für Ihren Arbeitsalltag und bestehende Betriebsvereinbarungen ergeben. In unserem heutigen Blog-Beitrag möchten wir Sie genau darüber aufklären.
Neues Feature von Microsoft Teams und seine Funktionalität
Zum Ende das Jahres hat Microsoft für Teams eine neue Funktion angekündigt, die es ermöglichen aoll, die Büroanwesenheit von Mitarbeitern durch das Erkennen der Verbindung mit dem unternehmenseigenen WLAN zu erfassen. Die Technologie basiert auf dem Abgleich der IP-Adresse und SSID des Routers. Dies soll den Arbeitsort im Bürogebäude automatisch festlegen, vorausgesetzt der Nutzer ist mit dem Netz verbunden. Diese Funktionalität ist sowohl für Windows als auch macOS auf der Roadmap von Microsoft 365 vermerkt.
Während das Feature zunächst keine aktive (GPS) Standortverfolgung außerhalb der Unternehmensumgebung bietet, ist es unerlässlich, ein allgemeines Misstrauen zu vermeiden, indem die Nutzung transparent gemacht wird. Die Funktion wird standardmäßig nicht aktiviert. Ein entscheidender Punkt: Die Zustimmung der Endnutzer ist erforderlich, damit die Unternehmens-Admins diese Funktion nicht ohne Erlaubnis der Mitarbeiter einschalten können.
Unsere Bewertung der neuen Funktion von Microsoft Teams
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die geplante Funktion könnte mit der DSGVO vereinbar sein, vorausgesetzt, die Zustimmung der Mitarbeiter erfolgt freiwillig und informiert. Das Unternehmen muss den Zweck der Datenerfassung klar kommunizieren und sicherstellen, dass die Funktion nicht zur Überwachung genutzt wird.
Betriebsverfassungsgesetz
Das Feature darf – da es eine Überwachungsmöglichkeit beinhaltet – nur eingeführt werden, wenn der Arbeitgeber das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beachtet und seine Zustimmung vorliegt. Hier sind die bestehenden IT-Rahmenvereinbarungen und die Betriebsvereinbarungen zu Microsoft 365 entsprechend anzupassen und zu ergänzen. Das schützt die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz.
Mögliche Risiken
Trotz des potenziellen Nutzens, den das Feature bieten könnte, besteht ein Risiko, dass es als Kontrollelement eingesetzt wird, was das Vertrauen der Mitarbeiter in das hybride Arbeitsmodell untergraben könnte. Daher ist es wichtig, klare Regelungen zur Nutzung dieser Funktion zu treffen. Alle Beteiligten sollten umfassend informiert und einbezogen werden.
Unser Appell an Sie – vor allem an Betriebsräte!
Wir raten dringend dazu, bei der Einführung und Nutzung dieses neuen Features achtsam zu sein. Es gilt sicherzustellen, dass die Interessen und Rechte Ihrer Mitarbeiter gewahrt und geschützt bleiben. Sollten Sie hierbei Unterstützung oder eine rechtliche Einschätzung benötigen, stehen wir Ihnen von LAW UNIQ gerne zur Seite. Gerade wenn Sie eine Ergänzung von bestehenden Betriebsvereinbarungen vornehmen oder prüfen lassen wollen, steht das Team von LAW UNIQ Arbeitsrecht bereit. Nutzen Sie gerne den Anfrage-Button für eine unkomplizierte Kontaktaufnahme.
Fazit zur neuen Funktion von Microsoft Teams
Diese Neuerung bei Microsoft Teams bietet sowohl Chancen als auch Herausforderungen. Im besten Fall kann sie die Effizienz der Zusammenarbeit im Büro steigern. Rechtliche Sicherheit und der Schutz der Arbeitnehmerrechte müssen jedoch oberste Priorität haben. Hier können Sie das gesamte Thema gerne nachlesen.
LAW UNIQ begleitet Sie auf dem Weg, diese Anpassungen in die bestehende Betriebsvereinbarung zu integrieren und die besten Lösungen für ein vertrauensvolles und produktives Arbeitsumfeld zu finden. Zögern Sie nicht, sich mit Fragen oder Anliegen an uns zu wenden. Über unsere Website können Sie einen Online-Termin mit uns vereinbaren oder nutzen Sie den Anfrage-Button auf dieser Seite. Schauen Sie auch gerne bei uns auf dem Blog vorbei – dort finden Sie viele weitere spannende Beiträge rund um das Arbeitsrecht.


