Alkohol am Steuer ist verboten, das wissen wir doch alle. Doch wird damit jedes Steuer gemeint? Ja, denn diese Regelung gilt selbst auch für die Kapitäne auf einem Schiff. Solch ein Alkoholverbotes auf hoher See dient vor allem der Sicherheit der Besatzung des Schiffes. Kann eine solche Regelung während der dienstfreien Zeit auch als vergütungspflichtiger Bereitschaftsdienst angesehen werden? Diese Frage beschäftigt nicht nur die Seeleute selbst, sondern auch Arbeitsrechtler in ganz Deutschland.
Diese komplexen rechtlichen Aspekte beleuchten wir in unserem heutigen Blog-Beitrag. Dafür werfen wir einen genauen Blick auf das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 11.04.2025 (Az. See 1 Ca 180/23).
Sachverhalt vom Bereitschaftsdienst
Der Kläger des Falles war ein erfahrener Kapitän, welcher seit 2007 bei der Reederei angestellt war. Seit seiner Einstellung bei der Reederei steht er unter der strikten Null-Toleranz-Politik über Alkohol und Drogen. Eine E-Mail der Reederei bestätigte, dass das Verbot auch während der dienstfreien Zeiten gilt, um sicherzustellen, dass im Falle eines unerwarteten Ereignisses jeder in der Lage ist, effizient zu reagieren. Der Kapitän argumentierte, dass diese Regelung ihn in einen permanenten Bereitschaftsdienst versetzt, da er jederzeit bereit sein müsse, das Schiff zu führen, insbesondere im Notfall. Deshalb forderte er eine Vergütung von 128 Stunden pro Woche für die vermeintliche Bereitschaftszeit.
Urteil des ArbG Hamburg
Am Ende entschied das Arbeitsgericht gegen den Kläger und stellte klar, dass das Alkoholverbot keine vergütungspflichtigen Bereitschaftszeiten begründet. Für den Einsatz von Bereitschaftsdienst, der rechtliche Ansprüche auf Vergütung mit sich bringt, muss eine ständige Möglichkeit der Arbeitsaufnahme gegeben sein. Da Notfälle per Definition selten und unvorhersehbar sind, erfüllen sie nicht die Bedingungen für einen vergütungspflichtigen Bereitschaftsdienst.
Gründe der Entscheidung
Die Entscheidung des Gerichts beruht auf der definierten rechtlichen Grundlage, dass Bereitschaftsdienst eine Zeitspanne ist, in der der Arbeitnehmer seinen Standort nicht frei wählen kann und jederzeit mit der Aufnahme der Arbeit rechnen muss. Das Gericht stellte fest, dass ein Verbot zum Konsum von Alkohol und Drogen zwar eine Vorbereitung auf mögliche Notfälle darstellt, jedoch nicht die ständige Möglichkeit des Arbeitseinsatzes impliziert. Notfälle sind nicht planbar und treten nur in Ausnahmefällen auf, weshalb keine kontinuierliche Arbeitsverpflichtung während der Freizeit des Kapitäns besteht.
Unser Fazit zum Bereitschaftsdienst
Das Urteil des Arbeitsgerichts schafft Klarheit hinsichtlich der Unterscheidung zwischen der Bereitschaft für Notfälle und einem vergütungspflichtigen Bereitschaftsdienst. Maßnahmen zur Sicherstellung der Einsatzfähigkeit wie ein Alkoholverbot sind wichtig, um die Sicherheit auf See zu garantieren, führen jedoch nicht zwangsläufig zu einem Anspruch auf zusätzliche Vergütung für Bereitschaftszeiten.
Dieses Urteil unterstreicht, wie wichtig es für Seeleute und Reedereien ist, die rechtlichen Grenzen zwischen Arbeits- und Freizeit klar zu definieren und stirkes Sicherheitsmanagement mit den bestehenden arbeitsrechtlichen Regelungen in Einklang zu bringen. Denn alles an Bord – ob Personen oder Waren – soll sicher am Zielhafen ankommen!
Abschluss
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