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Die Wahl zwischen einem Aufhebungsvertrag und einer Kündigung kann für viele Arbeitnehmer eine bedeutsame Entscheidung für den weiteren Verlauf ihres Berufslebens darstellen. Beide Optionen haben ihre Vor- und Nachteile und können je nach individueller Situation unterschiedliche Auswirkungen haben. Um eine fundierte Entscheidung zu treffen, ist es wichtig, die wesentlichen Unterschiede und die Bedeutung jeder Methode zu verstehen.
Einleitung
Und damit willkommen zu unserem zweiten Beitrag unserer neuen Reihe „Aufhebungsvertrag-Spezial“. In dieser Serie widmen wir uns vollkommen dem Aufhebungsvertrag. Während der erste Beitrag “Aufhebungsvertrag: Alles, was du wissen musst” ein Anfänger-Guide war, in welchem wir die allgemeinen Grundlagen rund um den Aufhebungsvertrag beleuchtet haben, konzentrieren wir uns heute auf die zentralen Unterschiede zwischen dem Aufhebungsvertrag und der Kündigung. Wichtig zu wissen ist insbesondere, dass sich beide Optionen erheblich auf Ihre berufliche und finanzielle Zukunft auswirken können. Eine pauschale Antwort auf die Frage, welche Option besser für Sie ist, gibt es – so viel steht fest – nicht. Ihre optimale Lösung hängt stark von Ihren individuellen Umständen ab!
Daher beleuchten wir in unserem heutigen Beitrag die wichtigsten Aspekte dieser beiden Methoden, damit diese Informationen Ihnen als fundierte Entscheidungsgrundlage dienen können.
Kündigung
Eine Kündigung ist ein einseitiger Akt (der Jurist spricht von einer einseitigen, empfangsbedürftigen Willenserklärung), der sowohl von Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer ausgehen kann. Im Falle der ordentlichen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer Frist beendet, die entweder im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag geregelt ist. Kommt es zu einer außerordentlichen Kündigung, wird das Arbeitsverhältnis in der Regel fristlos gestoppt, was meist auf eine schwerwiegende Vertragsverletzung zurückzuführen ist.
Der größte Nachteil einer Kündigung liegt in ihrer Einseitigkeit und der potenziellen Unsicherheit für die eigene Zukunft. Der Arbeitnehmer kann zwar gegen die Kündigung vorgehen, doch ist dieser Prozess häufig zeitaufwendig und mit hohen Kosten verbunden. Sollte die Kündigung rechtlich unwirksam sein, besteht unter Umständen ein Anspruch auf Abfindung, deren Höhe jedoch von vielen Faktoren abhängt und nicht garantiert ist.
Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag stellt eine gemeinsam vereinbarte Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar und verhindert somit den Konflikt einer Kündigung. Häufig wird in einem solchen Vertrag eine Abfindung vereinbart, die im Vergleich zu einer Kündigung oft höher ausfällt, da sie verhandelt werden kann. Grundsätzlich bietet ein Aufhebungsvertrag mehr Planungssicherheit und vermeidet den negativen Eintrag einer Kündigung in das Arbeitszeugnis. Dennoch birgt auch diese Option Risiken: Ein schlecht ausgehandelter Vertrag kann zu finanziellen Nachteilen führen. Insbesondere dann, wenn eine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit droht.
Entscheidende Faktoren
Entscheidend ist die individuelle Situation. Wenn Ihnen eine Kündigung droht, sollten Sie Ihre Erfolgsaussichten bei einer möglichen Klage, sowie die zu erwartenden Kosten sorgfältig prüfen. Erwägen Sie auch die Wahrscheinlichkeit, eine angemessene Abfindung im Falle einer Kündigung zu erhalten. Ein Aufhebungsvertrag könnte die bessere Wahl sein, wenn Sie eine höhere Abfindung aushandeln können oder eine schnelle und konfliktfreie Beendigung des Arbeitsverhältnisses wünschen, z.B. wenn Sie bereits einen neuen Arbeitsplatz in Aussicht haben. Wichtig ist, auch wenn der Arbeitgeber drängt, niemals einen Aufhebungsvertrag ungeprüft zu unterschreiben, weil das zu erheblichen Nachteilen führen kann. Nutzen Sie auch unsere Checkliste Aufhebungsvertrag!
Andererseits kann eine Kündigung von Vorteil sein, wenn der Arbeitgeber die Kündigung nicht rechtfertigen kann oder Sie bereits eine neue Anstellung gefunden haben, wodurch die Abfindung nicht Ihr Hauptanliegen ist. In beiden Fällen empfehlen wir Ihnen sich fachkundigen Rat einzuholen. Wir von LAW UNIQ Arbeitsrecht beraten Sie gerne!
Fazit
Abschließend lässt sich festhalten, dass die Wahl zwischen einem Aufhebungsvertrag und einer Kündigung letztlich von Ihren persönlichen und beruflichen Umständen abhängt. Eine umfassende Beratung durch uns von LAW UNIQ Arbeitsrecht kann hierbei helfen, die beste Entscheidung zu treffen. Vereinbaren Sie zeitnah einen Online-Termin mit uns und lassen Sie sich beraten. Auf unserem Blog finden Sie zudem noch viele weitere Blog-Beiträge rund um das Arbeitsrecht. Hereinschauen lohnt sich! Schauen Sie auch gerne auf unserem YouTube-Kanal vorbei!
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