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Alles Wichtige zum Kündigungsschutz in Deutschland
In Deutschland gehört der Kündigungsschutz zu den zentralen Themen im Arbeitsrecht. Er schützt Arbeitnehmer vor willkürlichen oder ungerechtfertigten Entlassungen und bietet somit soziale Sicherheit. Aber wann greift
der Kündigungsschutz wirklich? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und was können Arbeitnehmer tun, wenn sie ungerechtfertigt gekündigt werden? Das alles erfährst du heute bei uns in unserem umfassenden Kündigungsschutzspezial.
Arten und Fristen der Kündigung
Zunächst unterscheidet man zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigungen. Eine ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der gesetzlich, tariflich oder vertraglich festgelegten Fristen und benötigt einen Kündigungsgrund gem. § 1 KSchG. In der Regel arbeiten Beschäftigte bis zum Ende der Frist weiter. Außerordentliche Kündigungen sind fristlos und nur aus wichtigem Grund gem. § 626 BGB möglich, etwa bei schwerwiegendem Fehlverhalten. Diese müssen innerhalb von zwei Wochen nach Kenntniserlangung ausgesprochen werden.
Wann kommt der Kündigungsschutz zum Tragen?
Wichtig zu wissen ist, dass der Kündigungsschutz erst greift, wenn Beschäftigte mindestens sechs Monate im Betrieb sind (§ 1 Abs. 1 KSchG) und die Betriebsgröße zehn Arbeitnehmer überschritten worden ist (§ 23 Abs. 1 KSchG). Hierbei zählen die Teilzeitkräfte anteilig. Zudem muss der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört werden.
Rechtliche Grundlagen vom Kündigungsschutz
Besonders hervorzuheben ist das Kündigungsschutzgesetz, welches essenziell für die Festlegung von Kündigungsvoraussetzungen und Fristen ist. Relevante Normen des BGB zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen sind dabei die §§ 620 – 630 BGB. Im Mutterschutzgesetz finden sich Vorschriften zum Schutz vor Kündigungen von schwangeren Frauen und Mütter. Auch Tarifverträge können weitergehende Kündigungsschutzregelungen enthalten.
Erlaubte Kündigungsgründe
Eine ordentliche Kündigung kann aus verschiedenen Gründen gerechtfertigt sein, wie betriebsbedingten, verhaltensbedingten oder personenbedingten Gründen nach § 1 Abs. 1 KSchG. Betriebsbedingte Gründe entstehen durch betriebliche Veränderungen. Verhaltensbedingte beziehen sich auf das Verhalten des Arbeitnehmers, etwa unentschuldigtes Fehlen. Personenbedingte Gründe können durch langandauernde Krankheit bedingt sein.
Besonderer Kündigungsschutz
Erweiterter Schutz gilt für spezifische Gruppen, etwa Schwangere und Beschäftigte in Elternzeit, Menschen mit Schwerbehinderung und Betriebsratsmitglieder. Strenge Voraussetzungen gelten für Kündigungen dieser Personengruppen.
Warum ist der Kündigungsschutz wichtig?
Ein umfassender Kündigungsschutz ist entscheidend für die Sicherheit und Gerechtigkeit im Berufsleben. Er verhindert ungerechtfertigten Arbeitsplatzverlust und sorgt für sozialen Frieden, indem er klare rechtliche Rahmen bietet.
Typische Herausforderungen im Kündigungsprozess
Häufig sind die Begründungen für Kündigungen unzureichend. Arbeitgeber müssen rechtlich nachvollziehbar kündigen. Unklarheiten führen oft zu Rechtsstreitigkeiten. Fristen und Formalien sind häufig kritisch. Diese Fehler können damit oft Kündigungen unwirksam machen. Auf unserem Blog, welcher auf der Website zu finden ist, finden Sie unter der Rubrik „Kündigung“ viele weitere spannende Beträge zu den unterschiedlichsten Problemen. welche bei der Kündigung entstehen können.
Reaktionen auf eine Kündigung
Wenn Arbeitnehmer ihre Kündigung als ungerechtfertigt erachten, können diese binnen drei Wochen eine Kündigungsschutzklage erheben. Durch Gespräche und Vereinbarungen lassen sich auch einvernehmliche Lösungen finden. Treuwidrige oder diskriminierende Kündigungen können weitere rechtliche Schritte nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nach sich ziehen.
Fazit vom Kündigungsschutz
Das deutsche Kündigungsrecht bietet Schutz vor willkürlichen Entlassungen. Schnelles Handeln ist bei einer Kündigung gefragt – eine Kündigungsschutzklage schafft dabei Klarheit. Gerne helfen wir Ihnen bei Ihrer Kündigungsschutzklage weiter! Vereinbaren Sie gerne einen Online-Termin mit uns und lassen sich beraten!
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