Während eines Arbeitsverhältnisses kann es immer wieder zu Änderungen kommen, auf die als Arbeitgeber reagiert werden muss. Sei es, weil ein Arbeitsvertrag angepasst werden muss, weil ein:e Beschäftige:r eine Reduzierung der Arbeitszeit wünscht. Oder aber es muss auf wirtschaftliche Begebenheiten reagiert werden und z.B. Kurzarbeit angemeldet werden – oder eine Urlaubssperre verhängt, damit die Aufträge rechtzeitig abgearbeitet werden können.

Es gibt aber auch Situationen, in denen Arbeitgeber auf Fehlverhalten reagieren müssen. Hier sind Ermahnung oder Abmahnung die Folge. Wichtig ist es, dass Sie sich auch hier rechtssicher bewegen und frühzeitig Beratung in Anspruch nehmen, um Fehler zu vermeiden, die zu (unnötigen) Rechtsstreitigkeiten führen.

Wir beraten Sie gerne in diesen Situationen. Dazu gehören unter anderem:

  • Abmahnung durch Arbeitgeber,
  • Diskriminierungsverstöße und Schadensersatz,
  • AGG, Diskriminierung, Diskriminierungsverbot, Schmerzensgeld,
  • Abfindungsverhandlungen, Aufhebungsverträge
  • Maßnahmen bei Nichtverlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages, Kettenarbeitsvertrag,
  • Maßnahmen bei Mobbing,
  • Mediation,
  • Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche,
  • Fragen der Scheinselbstständigkeit,
  • Urlaubs- und Überstundenabgeltung,
  • Tarifvertragsrecht,
  • Wettbewerbsverbote und arbeitsrechtliche Vertragsstrafen,
  • Arbeitszeit,
  • Arbeitnehmerdatenschutz, Beschäftigtendatenschutz,
  • Kurzarbeit, Kurzarbeitergeld (aktuell im Zusammenhang mit Corona und Covid-19)
  • Zeugnis

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